Stadt Mülheim an der Ruhr

Neubau oder Ersterwerb für Selbstnutzer

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt günstige Wohnungsraumfördermittel zur Verfügung, mit denen insbesondere Haushalten mit Kindern geholfen werden soll, zu einem Eigenheim oder einer Eigentumswohnung zu gelangen.
Für die Feststellung, wer zum förderungsberechtigten Personenkreis gehört, kommt es in erster Linie auf die Höhe des Haushaltseinkommens und die Anzahl der Haushaltsangehörigen an. Die Höhe des Baudarlehens beträgt 93.000 Euro und erhöht sich für jedes zum Haushalt rechnende Kind um 10.000 Euro. Zusätzlich kann noch ein Starterdarlehen von 10.000 Euro beantragt werden. Der Zinssatz für das Darlehen beträgt 0,5%, zusätzlich wird ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 0,5 % erhoben.

Zu beachten ist:
Fördermittel müssen grundsätzlich vor Baubeginn beziehungsweise vor Abschluss des Kaufvertrages für ein Eigenheim beziehungsweise eine Eigentumswohnung beantragt werden. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.
 Unterlagen
•    Einkommensnachweise aller Haushaltsangehörigen
•    Falls schon konkrete Vorstellungen vorhanden sind ein Exposé, Wohnungsgrundriss oder ähnliches.

Gebühren
Die Gebühren betragen bei Bewilligung 500,- Euro.

Weitere Informationen
Zusätzlich stellt das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW zur Verfügung ausführliche Informationen bereit