Das Förderprogramm soll dazu beitragen, dass Menschen auch im Alter länger in ihren Wohnungen und ihrer angestammten Umgebung verbleiben können. Dazu stellt das Land Nordrhein-Westfalen zinsgünstige Kredite für Maßnahmen zur Verfügung, die Barrieren innerhalb der Wohnung oder des Hauses abbauen.
Gefördert werden beispielsweise der Einbau von Aufzügen, der Badumbau mit Schaffung bodengleicher Duschplätze, Verbreiterung von Türen und Abbau von Schwellen. Die Förderung ist einkommensunabhängig und kann sowohl für Baumaßnahmen in einem Eigenheim oder für Mietwohnungen beantragt werden. Den Antrag können jedoch nur die Eigentümer und Eigentü-merinnen stellen.
Das Alter oder eine Behinderung spielen ebenfalls keine Rolle. So können auch junge Familien, die für später vorsorgen möchten und bereits in "guten Zeiten" einen behinderten- beziehungsweise altersgerechten Umbau durchführen lassen möchten, diese Landesförderung beantragen.
Zusätzlich werden auch Maßnahmen gefördert, die eine Verbesserung der Sicherheit am und im Gebäude herstellen, um ein sicheres Wohnen zu gewährleisten (Verbesserung Einbruchschutz).
Die Darlehen betragen bis zu 25.000 Euro je Wohnung beziehungsweise für einen Aufzug 3.000 Euro je Wohnung jedoch maximal 80 oder 85 Prozent der Bau- und Baunebenkosten. In den ersten zehn Jahren ist das Darlehen mit 0,5 Prozent zu verzinsen. Danach wird das Darlehen marktüblich verzinst. Die Tilgung erfolgt mit zwei Prozent. Darlehen unter 1.500 Euro je Wohnung (Bagatellgrenze) werden nicht bewilligt.
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