Auch in diesem Jahr stellt das Land NRW erneut Fördermittel zur Modernisierung von Bestandsimmobilien zur Verfügung.
Besonders attraktiv an diesem Angebot des Landes ist, dass auf Antrag ein anteiliger Tilgungsnachlass - ein nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss - in Höhe von 20% gewährt wird.
Förderfähig sind bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, die zu nachhaltigen Verbesserungen des Energieverbrauches in bestehenden Eigenheimen, Miet- oder Eigentumswohnungen führen sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Einbruchschutzes und des Wohnumfelds. Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Wohngebäude grundsätzlich (Ausnahmen gegebenenfalls möglich) vor dem 1. Februar 2002 gebaut wurde und nicht mehr als fünf Geschosse aufweist.
Bei selbst genutztem Eigentum müssen Eigentümer die Einkommensgrenze für einen Wohnberechtigungsschein (WBS) einhalten. Im Mietwohnungsbau führt die Förderung zu einer Mietpreis- und Belegungsbindung, das heißt die Wohnungen dürfen während der Zweckbindung (wahlweise 15, 20 oder 25 Jahre nach Fertigstellung) nur gegen Vorlage eines WBS neu vermietet werden. Die zulässige Miete wird in der Förderzusage festgesetzt und kann nur in moderatem Rahmen erhöht werden. Außerdem muss ein Energieausweis mit den entsprechenden Modernisierungsempfehlungen vorgelegt werden.
Das Darlehen beträgt bis zu 40.000 Euro pro Wohnung, höchstens jedoch 80% der anerkannten förderfähigen Baukosten bei Mietwohnungen beziehungsweise 85% bei selbst genutztem Eigentum. Bei Sondertatbeständen (z. B. energetische Sanierung denkmalgeschützter Bauten) sind Erhöhungen möglich.
Darlehenskonditionen für die Dauer der Zweckbindung: 0,5% Zinsen, 2% Tilgung, 0,5% laufender Verwaltungskostenbeitrag.