Kreis Gütersloh

05.11.2021 BEG-Förderung ändert sich zum 01.02.2022

BEG-Förderung ändert sich zum 01.02.2022 – Einsparung von CO2 noch stärker im Fokus Um die ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen, ändert die Bundesregierung die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Fördergelder fließen in Zukunft vermehrt dahin, wo das CO2-Einsparpotenzial am höchsten ist – in Gebäudesanierungen und besonders effiziente Neubauten.
Im Gegenzug entfällt das Förderbudget für Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 55.
Das bedeutet konkret: Die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 55 (einschließlich Erneuerbare-Energien-Klasse und Nachhaltigkeits-Klasse) bei Neubauten können Sie noch bis 31.01.2022 beantragen – sie entfällt zum 01.02.2022.
Andere Effizienzhaus-Stufen sowie Gebäudesanierungen fördern wir unverändert. Aktuelle Informationen finden Sie auf unseren Produktseiten

Wohngebäude: Kredit (261, 262)

Wohngebäude: Zuschuss (461)