Zukunftspartnerschaft und Wohnraumförderung für Gelsenkirchen
Mit der Zukunfts-Partnerschaft der Stadt Gelsenkirchen und dem Land NRW gelten Sonderregelungen für die öffentliche Wohnraumförderung
Eigenheim-Modernisierungsförderung in Gelsenkirchen ohne Einkommensgrenze
Eigenheimbesitzer können, unabhängig vom Einkommen, mit sehr günstigen Darlehen der NRW-Bank bis zu 220.000,00€ der Modernisierungskosten gefördert werden, Eigenkapital ist nicht erforderlich. Dies gilt für die Modernisierung von selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Für die Rückzahlung der Darlehen sind Teilerlasse vorgesehen, hierbei gilt eine Staffelung nach Einkommen und energetischem Standard, möglich sind bis zu 55% Erlass, die somit wie ein Zuschuss wirken.
Abriss in Gelsenkirchen fast geschenkt
Die Rückbaukosten von maroden Gebäuden oder Gebäudeteilen können bis zu 100% gefördert werden. Der Abbruch muss an eine geförderte Modernisierungsmaßnahme oder mit der Neuschaffung von sozialem Wohnungsbau gekoppelt sein.
Es müssen nur 25% eines sehr günstigen Abbruchdarlehens zurückgezahlt werden. Bei einem Neubau darf der Anteil von Sozialwohnungen dabei auf die Hälfte der Wohnfläche reduziert werden, die übrigen Wohnungen können auf dem freien Markt vermietet werden.
Zusätzlich wird der Erstbezug von modernisierten Sozialwohnungen ohne Wohnberechtigungsschein erleichtert.
Antragstellung über die Stadt Gelsenkirchen
Das Referat Stadtplanung, Abteilung Wohnraumförderung berät Sie zu allen Fragestellungen und hilft Ihnen bei der Antragstellung. Nehmen Sie Kontakt auf über die zentrale E-Mail Adresse:
wohnungswesen@gelsenkirchen.de