Mann im Rollstuhl / EnergieAgentur.NRW Wer seine vier Wände energetisch modernisieren will, tut gut daran, dabei auch an das barrierefreie bzw. barrierearme Wohnen zu denken. Beide Maßnahmen lassen sich gut miteinander kombinieren und sind generationsübergreifend eine gute Investition in die Zukunft.
Angebot der Wohnberatung Remscheid
Die Wohnberatung berät und unterstützt bei der Planung, wenn die Wohnung individuell angepasst werden muss mit Hilfsmitteln, Ausstattungsveränderungen oder baulichen Maßnahmen. Dazu wird in der Regel ein Hausbesuch vereinbart. Wenn ein Umzug in eine bedarfsgerechte Wohnung nötig ist, gibt es auch hierzu kompetente Beratung. Die Wohnberatung informiert auch darüber, wie die Anpassung des Hauses oder der Wohnung finanziert werden kann. An Demenz erkrankte Menschen werden darin unterstützt, möglichst lange in ihrem normalen Wohnumfeld selbstständig leben zu können. Das Angebot der Wohnberatung ist kostenfrei.
Vermieter, die ihre Wohnungen barrierefrei umbauen wollen, können natürlich auch das Angebot der städtischen Wohnberatung nutzen. Vermieter, die barrierearme bzw. -freie Wohnungen anbieten, haben auf dem örtlichen Wohnungsmarkt sicherlich deutlich mehr Vermietungschancen.
Der demografische Wandel wird in Zukunft mehr Bedarf an barrierearmen und -freien Wohnungen auslösen. Gut beraten sind Vermieter, die sich bereits jetzt zukunftssicher aufstellen und ihre Wohnungen entsprechend umbauen.
Wohnberatung der Stadt Remscheid
Fachdienst Soziales und Wohnen, Alleestr. 66
Sabine Schneider, Telefon 02191 16 26 39 und E-Mail wohnberatung@remscheid.de
Frühzeitig planen
Barrierefreies Wohnen bedeutet, dass ein Wohnraum auf die Bedürfnisse von körperlich eingeschränkten Personen angepasst ist und ihnen ein weitgehend selbständiges Leben ermöglicht. In einer barrierefreien Wohnung sind beispielsweise Küche, Bad und Wohnräume ohne Schwellen begehbar und bieten genug Raum, um sich auch in einem Rollstuhl gut bewegen zu können. Auch Lichtschalter, Türgriffe und Armaturen sollten gut erreichbar sein. Ein barrierefreier Haus- und Wohnungszugang ist die entscheidende Voraussetzung, um trotz eingeschränkter Mobilität das alltägliche Leben gut zu meistern.
Auch eine barrierearme bzw. barrierereduzierte Wohnung bietet schon viele Vorteile und unterstützt das Leben in den eigenen vier Wänden. Und weniger Barrieren wissen Familien mit Kindern, junge wie alte Menschen gleichermaßen zu schätzen.
Warten Sie mit dem Umbau Ihres Hauses nicht, bis der Bedarfsfall eintritt. Denken Sie als Gebäudebesitzer an altersgerechtes Wohnen bereits bei eventuell anstehenden energetischen Sanierungs- oder Reparaturarbeiten in Ihrem Zuhause – meist sind barrierefreie bzw. barrierereduzierte Lösungen für einen geringen Aufpreis erhältlich. So ersparen Sie sich später Unannehmlichkeiten und Mehrkosten für einen nachträglichen Umbau. Zusätzlich können Gebäudebesitzer von Fördergeldern profitieren.
Wer neu baut oder komplett saniert, sollte als Vorsorge für das eigene Alter und für die Wertsteigerung der Immobilie die DIN-Normen für barrierefreies Bauen berücksichtigen. Auch die Vermietbarkeit von Wohnungen steigen, wenn barrierefreie Aspekte berücksichtigt sind!
Förderung durch die KfW
Die KfW fördert Maßnahmen, die Barrieren in der Wohnung reduzieren bzw. vor Einbruch schützen sollen. Das sind entweder zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse; in Frage kommen das Programm 155 bzw. das Programm 455-B. Maßnahmen sind beispielsweise:
Hier finden Sie alle relevanten Informationen zu den Zuschüssen und Krediten der KfW im Bereich altengerechter Umbau
Bei anstehenden (Um-)Baumaßnahmen sollten Gebäudebesitzer auch energetische Sanierungen einplanen. Die KfW-Programme 430 (Investitionszuschuss für energetische Sanierung) und 151/152 (Kredit für energetische Sanierung) lassen sich zum Beispiel mit den KfW-Programmen für altersgerechtes Umbauen kombinieren.
Förderprogramme der NRW-Bank
Zur Finanzierung von Maßnahmen der Wohnraumanpassung können Förderprogramme im Wohnungsbau genutzt werden. Von Bund und Land werden verschiedene Programme mit zinsgünstigen Darlehen angeboten. Dies sind beispielsweise:
Information, Beratung, Anträge: Stadt Remscheid, Fachdienst Soziales und Wohnen, Wohnen und Refinanzierung, Haddenbacher Straße 38-42, 42855 Remscheid, Telefon 02191 16 37 37
Für alle Förderprogramme gilt: Der Antrag auf Förderung muss vor Baubeginn bzw. vor dem Umsetzen der Maßnahmen gestellt werden.
Natürlich kann man zur Finanzierung auch einen Bausparvertrag, ein Darlehen von Banken und Sparkassen oder die staatliche Eigenheimrente ("Wohn-Riester") nutzen.
Pflegekasse
Im Akutfall trägt die Pflegeversicherung mit einem Zuschuss zur Finanzierung der individuellen Wohnraumanpassung bis zu 4.000 Euro bei. Voraussetzung ist die Feststellung der Pflegebedürftigkeit mit einem Pflegegrad.
Steuerbonus auf Handwerkerleistungen
Das Einkommensteuergesetz sieht für Handwerkerleistungen eine Steuerermäßigung vor. Dies ist dann der Fall, wenn es sich um Maßnahmen zur Renovierung, Erhaltung und Modernisierung handelt. Viele Handwerkertätigkeiten erkennen die Finanzämter an.
So lässt sich die Steuer um 20 Prozent der entsprechenden Aufwendungen mindern, höchstens sind 1.200 Euro einzusparen. Pro Jahr lassen sich bis zu 6.000 Euro für Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen.
Es ist ratsam, dem Handwerker im Vorfeld mitzuteilen, dass die Kosten steuerlich abgesetzt werden sollen, damit er die Rechnung direkt entsprechend detailliert gestalten kann. Für alle Kostenpunkte muss z.B. die Mehrwertsteuer gesondert aufgeführt sein.