Im Rahmen des Förderprogramms Klimaschutz bietet der Kreis Viersen eine Förderung für Dachflächen-Photovoltaikanlagen, Stecker-Solar-Geräte („Balkonkraftwerke“), Batteriespeicher und Wallboxen
Die Maßnahme hat das Ziel, Bürgerinnen und Bürger bei dem Ausbau der erneuerbaren Energien im Kreisgebiet zu unterstützen und Anreize für die Nachrüstung auf bzw. in Bestandsgebäuden zu schaffen.
Für das Programm 2024 werden für die vier genannten Fördergegenstände insgesamt 500.000 Euro bereitgestellt. Die Fördermittel werden voraussichtlich hälftig über zwei Förderfenster bereitgestellt. Eine Antragstellung außerhalb eines Förderfensters ist nicht möglich. Einen Antrag können alle Bürgerinnen und Bürger mit Erstwohnsitz im Kreis Viersen für Gebäude im Kreis Viersen stellen.
Eine nachträgliche Förderung von Anlagen, die vor Erhalt einer Förderzusage durch den Kreis Viersen angeschafft beziehungsweise in Auftrag gegeben wurden, ist nicht möglich.
Grundsätzlich ist die Förderung von mehreren Fördergegenständen zulässig. Lediglich die kombinierte Förderung einer Dach-PV-Anlage und eines Batteriespeichers ist ausgeschlossen. Es wird entweder die PV-Anlage oder der dazugehörende Speicher gefördert.
Das erste Förderfenster startet am 14.08.2024 um 9 Uhr mit der Bereitstellung der Antragsformulare. Ab diesem Zeitpunkt können Anträge auf Förderung gestellt werden. Das zweite Förderfenster ist für November 2024 vorgesehen. Die Förderfenster enden, sobald die Anträge das bereitgestellte Budget übersteigen. Eine Antragstellung ist dann nicht mehr möglich. Hierüber wird über auf der Internetseite zum sowie über Pressemeldungen informiert.
Alle Voraussetzungen und Details zum Förderprogramm sind auf der Internetseite des Kreises Viersen und in den dort veröffentlichten Förderrichtlinien zu finden.