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Gemeinde Kerken - Förderung Dach- und Fassadenbegrünung

Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von privaten Klimaschutzmaßnahmen fördert die Gemeinde Kerken im Jahr 2024 die Dach- und Fassadenbegrünung mit einem Gesamtfördervolumen von 15.000 €.

Der Zuschuss zur Dachbegrünung beträgt 25 % der nachgewiesenen Kosten, aber maximal 1.000 € pro Maßnahme. Für die Kombination aus Dachbegrünung und PV gibt es einen Bonus von 500 €. Der Zuschuss für Fassadenbegrünung beträgt 50 % der nachgewiesenen Kosten, aber maximal 500 € pro Maßnahme.

Eine Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Antragsformular.
Die Beauftragung darf erst getätigt werden, wenn die vorläufige Bewilligung vorliegt. 

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular,
  • ein unverbindliches Angebot, aus dem die beantragte Maßnahme bzw. die angesetzten Ausgaben hervorgehen,
  • Nachweis der Eigentumsverhältnisse bspw. durch einen gültigen Grundbuchauszug oder Einverständniserklärung der Vermieterin oder des Vermieters zur Umsetzung der Maßnahme.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.kerken.de/bauen-und-wirtschaft/klimaschutz/foerderprogramme/foerderung-von-stecker-solar-dach-und

Kontakt:

Frau Lisa Gülleken

Telefon: 02833 922-178

E-Mai: lisa.guelleken@kerken.de

Gemeinde Kerken - Förderung Stecker-Solaranlagen/ Balkonkraftwerke

Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von privaten Klimaschutzmaßnahmen fördert die Gemeinde Kerken im Jahr 2024 die Anschaffung von Stecker-PV Anlagen (Balkonkraftwerke) mit einem Gesamtfördervolumen von 15.000 €.

Es können pauschal 100 € pro Haushalt für den Kauf und die Installation von Stecker-PV-Anlagen beantragt werden.

Eine Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Antragsformular.
Die Beauftragung darf erst getätigt werden, wenn die vorläufige Bewilligung vorliegt. 

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular,
  • ein unverbindliches Angebot bzw. ein Screenshot, aus dem die angesetzten Ausgaben hervorgehen,
  • Nachweis der Eigentumsverhältnisse bspw. durch einen gültigen Grundbuchauszug oder Einverständniserklärung der Vermieterin oder des Vermieters zur Umsetzung der Maßnahme

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.kerken.de/bauen-und-wirtschaft/klimaschutz/foerderprogramme/foerderung-von-stecker-solar-dach-und

Kontakt:

Frau Lisa Gülleken

Telefon: 02833 922-178

E-Mai: lisa.guelleken@kerken.de

Gemeinde Kerken - Hof- und Fassadenprogramm

Fassaden, Höfe und Gärten tragen einen großen Teil zum lokalen Erscheinungs- bzw. Ortsbild bei. Eine ansprechend gestaltete Fassade oder eine gepflegte Gartenfläche geben einem Ort eine positive und einladende Ausstrahlung und kann so zur Aufwertung des öffentlichen Raums führen.

Um private Eigentümerinnen und Eigentümer in den Ortskernen Aldekerk und Nieukerk bei der Gestaltung von Haus, Hof und Fassade zu unterstützen, können mithilfe des Fassaden- und Hofflächenprogramms 50% der förderfähigen Kosten bezuschusst werden.

Wichtige Kriterien für das Fassaden- und Hofflächenprogramm:

  • Die Maßnahme erfolgt innerhalb der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches.
  • Mit der Umsetzung der Maßnahme wurde noch nicht begonnen.
  • Das Gebäude ist nicht im staatlichen oder kommunalen Besitz.
  • Das Gebäude ist zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindst. 10 Jahre alt.
  • Die geförderten Maßnahmen führen zu einer Aufwertung des Ortsbildes und sind öffentlich einsehbar.
  • Antragsberechtigt sind private Eigentümerinnen/private Eigentümer, Eigentümergemeinschaften/Erbbauberechtigte sowie Mieterinnen/Mieter und Nutzungsberechtigte mit schriftlicher Zustimmung der Eigentümerin/des Eigentümers

Welche Maßnahmen können gefördert werden?

  • Gestaltungs- und Fassadenaufwertungen mit positiver Wirkung für den öffentlichen Raum.
  • Maßnahmen zur Hofentsiegelung und ökologischen Verbesserung.
  • Gestaltung von Hof- und Gartenflächen, städtebauliche Verbesserungen.
  • Maßnahmen/Gestaltung von Außenwänden und Dächern.            

Nicht förderfähig sind:

  • Wärmeschutzmaßnahmen (ausgenommen sind Endputz und – anstrich)
  • Errichtung und Neugestaltung von Stellplätzen

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.ortskerne-kerken.de/haus-hof-fassadenprogramm

Kontakt:

Herr Florian Niewerth

Tel. 02833 922-190

E-Mail: florian.niewerth@kerken.de