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Klimapaket

Das Klimapaket ist ein Aktionsprogramm der Bundesregierung für mehr Klimaschutz. Ziel ist es, die CO2-Emissionen in Deutschland so stark zu senken wie im Pariser Klimaabkommen vereinbart. Das Klimapaket wurde als „Bundes-Klimaschutzgesetz“ und Klimaschutzprogramm 2030“ Ende 2019 in Gesetzesform gebracht. Wichtige Bestandteile sind

  1. CO2-Preis für Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel ab 2021
  2. Höhere Fördermittel und steuerliche Erleichterungen für Sanierungen
    (einschl. Austauschprämie für Ölheizungen)
  3. Vergünstigungen für Bürger und Unternehmen
    (Senkung der EEG-Umlage, Höhere Pendlerpauschale, billigere Zugtickets,
    Kaufprämie für E-Autos ab Juli 2020)

Zu 1. CO2-Preis für Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel

Der CO2-Preis ist eine Abgabe beim Handel mit fossilen Brenn- und Kraftstoffen. Er wird ab Januar 2021 auf Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel erhoben. Unternehmen zahlen dann für die Treibhausgas-Emmissionen ihrer Produkte und geben die Preiserhöhungen ganz oder teilweise an ihre Kunden weiter. Ziel ist es, klimaschädliches Heizen und Autofahren teurer zu machen und so den Umstieg auf klimafreundliche Technologien zu erleichtern. Die Entwicklung des CO2-Preises wurde von der Bundesregierung mittlerweile konkret beschlossen:

  • 2021: 25 Euro pro Tonne CO2
  • 2022: 30 Euro pro Tonne CO2
  • 2023: 35 Euro pro Tonne CO2
  • 2024: 45 Euro pro Tonne CO2
  • 2025: 55 Euro pro Tonne CO2

Ab 2026 steigen die Preise abhängig von den jährlichen Emissionen. Das führt zum Beispiel bei einem Wohnhaus, das mit 3000 Liter Heizöl beheizt wird, im Zeitraum 2021 bis 2025 zu etwa 1800 Euro Mehrkosten.

Zu 2: Verbesserte Förderung und steuerliche Ermäßigungen bei energetischen Sanierungen

Durch das Klimapaket wird das energetische Sanieren von Häusern stärker gefördert. Das betrifft sowohl die Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als auch die Förderprogramme des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Zudem lassen sich seit Januar 2020 Sanierungskosten und Beratungsleistungen von der Steuer absetzen.

2.1 Wesentliche Änderungen bei der KfW- und BAFA-Förderung durch Klimapaket

Bei vielen KfW-Förderungen gibt es höhere Tilgungs- und Investitionszuschüsse sowie höhere Kreditbeträge. Die KfW- und BAFA-Förderung von Ölheizungen entfällt komplett. Auch Förderungen für Einzelmaßnahmen zum Tausch der Heizung sind bei der KfW nahezu komplett entfallen. Diese werden aber größtenteils vom BAFA übernommen. Beim BAFA gibt es für das Heizen mit erneuerbaren Energien nicht mehr feste Förderbeträge, sondern eine anteilige Förderung. Wenn Sie eine neue Heizung einbauen lassen, erhalten Sie Zuschüsse von 30 bis 35 Prozent. Ersetzen Sie damit eine alte Ölheizung, erhalten Sie sogar 10 Prozent Zuschlag auf den jeweiligen Fördersatz (Austauschprämie).

In 2021 werden die KfW-Förderung und BAFA-Förderung in einer Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gebündelt. Weitere Informationen dazu.

2.2 Steuerliche Ermäßigung bei energetischen Sanierungsmaßnahmen 2020 bis 2029

Dieser Steuerbonus gilt seit Januar 2020 bis zum 31.12.2029 für selbstgenutztes Wohneigentum – vorausgesetzt das Wohngebäude ist älter als 10 Jahre. Gefördert werden Maßnahmen zur energetischen Sanierung, die auch von der KfW als förderwürdig eingestuft sind. Dazu gehören:

  • Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage (sofern sie älter als 2 Jahre ist)
  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken
  • Austausch der Fenster oder Außentüren • Einbau oder Erneuerung einer Lüftungsanlage
  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  • Kosten für einen Energieberater

Die Sanierungsmaßnahmen müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden, das die korrekte Umsetzung der Maßnahmen bescheinigt und eine ordentliche Rechnung ausstellt.
Insgesamt 20 Prozent der anfallenden Gesamtkosten (Material und Lohn) können über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuerlast abgezogen werden. Konkret können Sie in den 3 Jahren bis zu 40.000 Euro von der Steuerschuld abziehen (bei maximalen Investitionskosten von bis zu 200.000 €).

Die beiden Fördermöglichkeiten lassen sich aber nicht kombinieren. Entweder Hausbesitzer beantragen staatliche Fördermittel (Zuschüsse oder Kredite) oder sie setzen die Sanierungskosten von der Steuer ab.
Welche Förderung im Einzelfall attraktiver ist und welche Förderbedingungen zu beachten sind, erfahren Sie im Rahmen der ALTBAUNEU-Energieberatung/60max, die der Kreis und einige Kommunen seit einigen Jahren kostenlos anbieten. Für die Planung von energetischen Maßnahmen hilft zudem eine ausführliche, kostengünstige ALTBAUNEU-Energieberatung/90plus weiter.
Weitere Informationen zu den staatlichen Fördermöglichkeiten und dem Steuerbonus  entnehmen Sie der Rubrik Förderung. Zudem hält der Kreis Gütersloh eine Experteninformation zum Steuerbonus nach §35c EStG bereit.

Zu 3. Vergünstigungen für Privathaushalte und Unternehmen

Die Abgabe für erneuerbare Energien (EEG-Umlage) wird im Jahr 2021 um 1,75 Cent pro Kilowattstunde gesenkt. Im Jahr 2025 erfolgt eine weitere Senkung um 2,9 Cent. Für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch von 4.000 kWh bedeutet das eine Ersparnis von 70 € pro Jahr ab 2021 und von 185 € ab 2025.
Zudem wurden die Mehrwertsteuer auf Bahntickets für den Fernverkehr zum 1. Januar 2020 von 19 auf 7 Prozent und die Preise für die Bahncard 25, 50 und 100 gesenkt. Ebenso wurden die Preise für Sitzplatzreservierungen, zur Mitnahme von Fahrrädern im Fernverkehr und für Streckenzeitkarten um rund 10 Prozent gesenkt. Die Elektromobilität wird im Klimapaket auf zwei Arten gefördert:

  • mit höheren Zuschüssen beim Kauf von Elektroautos
  • dem sogenannten Umweltbonus (Anstieg um 2.000 Euro)
  • mit niedrigeren Steuern

Weitere Informationen zur Förderung der E-Mobilität sind abrufbar unter www.elektromobilitaet.nrw