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Schloß Holte-Stukenbrock: Der Energieausweis für Wohngebäude

VHS Veranstaltung in Zusammenarbeit mit der Gebäude-Energieberaterin Frau Berenbrinker

Sie wollen Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung verkaufen oder neu vermieten? Dann müssen Sie, so schreibt es der Gesetzgeber vor, den potenziellen Käufern oder Mietern einen Energieausweis vorlegen. Diese in der sog. Energieeinsparverordnung wurden im Mai 2014 zuletzt aktualisiert. Welchen Anforderungen müssen Sie gerecht werden? Mit welchen Konsequenzen müssen Sie bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben rechnen?

Schloß Holte-Stukenbrock: Der Energieausweis für Wohngebäude

VHS Veranstaltung in Zusammenarbeit mit der Gebäude-Energieberaterin Frau Berenbrinker

Sie wollen Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung verkaufen oder neu vermieten? Dann müssen Sie, so schreibt es der Gesetzgeber vor, den potenziellen Käufern oder Mietern einen Energieausweis vorlegen. Diese in der sog. Energieeinsparverordnung wurden im Mai 2014 zuletzt aktualisiert. Welchen Anforderungen müssen Sie gerecht werden? Mit welchen Konsequenzen müssen Sie bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben rechnen?