07.12.2020: KfW-Förderung und BAFA-Förderung werden in Bundesförderung für effiziente Gebäude gebündelt
Mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“, als Kernelement des nationalen Klimaschutzprogramms 2030, wird die Bundesregierung ab 2021 ihre bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich in einem neuen Förderangebot bündeln.
In einem ersten Schritt sind folgende Änderungen zum 01.01.2021 geplant: Den Zuschuss für Einzelmaßnahmen beantragen Sie noch bis zum 31.12.2020 bei der KfW. Ab dem 01.01.2021 stellen Sie den Antrag dann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Für Einzelmaßnahmen können Sie weiterhin den Förderkredit Energieeffizient Sanieren – Kredit (151, 152) bei der KfW beantragen und von einem Tilgungszuschuss profitieren.
Weitere Infos zur neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude erhalten Sie hier.
07.12.2020: KfW-Förderung und BAFA-Förderung werden in Bundesförderung für effiziente Gebäude gebündelt
Mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“, als Kernelement des nationalen Klimaschutzprogramms 2030, wird die Bundesregierung ab 2021 ihre bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich in einem neuen Förderangebot bündeln.
In einem ersten Schritt sind folgende Änderungen zum 01.01.2021 geplant: Den Zuschuss für Einzelmaßnahmen beantragen Sie noch bis zum 31.12.2020 bei der KfW. Ab dem 01.01.2021 stellen Sie den Antrag dann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Für Einzelmaßnahmen können Sie weiterhin den Förderkredit Energieeffizient Sanieren – Kredit (151, 152) bei der KfW beantragen und von einem Tilgungszuschuss profitieren.
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