25.11.2020: Antragsstopp beim KfW-Programm Barrierereduzierung (Zuschussvariante)
Die Bundesmittel für barrierereduzierende Maßnahmen sind leider aufgebraucht. Daher können ab sofort keine Anträge mehr im Investitionszuschuss Barrierereduzierung gestellt werden. Eine Förderung können Sie erst im Jahr 2021 wieder beantragen. Eine Antragstellung ist auch dann nur möglich, wenn Sie noch nicht mit Ihrem Vorhaben begonnen haben. Die KfW informiert zeitnah auf der Internetseite www.kfw.de/455-B, sobald Informationen zur erneuten Bereitstellung von Fördermitteln vorliegen. Bereits durch die KfW erteilte Zusagen sind von einem Antragsstopp nicht berührt.
25.11.2020: Antragsstopp beim KfW-Programm Barrierereduzierung (Zuschussvariante)
Die Bundesmittel für barrierereduzierende Maßnahmen sind leider aufgebraucht. Daher können ab sofort keine Anträge mehr im Investitionszuschuss Barrierereduzierung gestellt werden. Eine Förderung können Sie erst im Jahr 2021 wieder beantragen. Eine Antragstellung ist auch dann nur möglich, wenn Sie noch nicht mit Ihrem Vorhaben begonnen haben. Die KfW informiert zeitnah auf der Internetseite www.kfw.de/455-B, sobald Informationen zur erneuten Bereitstellung von Fördermitteln vorliegen. Bereits durch die KfW erteilte Zusagen sind von einem Antragsstopp nicht berührt.