Skip to main content Skip to page footer

Förderung bei Umstellung auf Solarthermie

Förderung

Das Gebäude wird von Heizöl, Festbrennstoffen oder Flüssiggas auf Erdgas oder Wärmepume für Heizung oder Warmwasser umgestellt.

Konditionen

Der Investitionskostenzuschuss beträgt:
bei Flachkollektoren 75 € pro m² Nettoabsorberfläche,
bei Röhrenkollektoren 150 € pro m² Nettoabsorberfläche,
maximal jedoch 350 €.
Kunden, die bereits mit Erdgas oder Wärmepumpe heizen, bekommen maximal 150 €.
Voraussetzung ist die Verpflichtung, seinen Energiebedarf (Strom bzw. Strom aus Erdgas) 5 Jahre lang zu marktüblichen Preisen ausschließlich von der AVU zu kaufen.

Antrag

AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs-Unternehmen, An der Drehbank 18, 58285 Gevelsberg, Telefon: 02332/73123, Mail: info@avu.de, www.avu.de