Skip to main content Skip to page footer

Ausbau erneuerbarer Energien im Eigenheim wird erneut erleichtert

Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen erleichtert den Ausbau von Strom und Wärme für Hauseigentümerinnen und -eigentümer. Der Erlass erweitert insbesondere den Handlungsspielraum für diejenigen, die Wärmepumpen, Solaranlagen sowie Kleinst- und Micro-Windanlagen errichten wollen.

[bild5394]Gevelsberg. Das Land NRW erleichtert erneut den Ausbau von erneuerbaren Energien für Haushalte. Ein neuer Erlass im Rahmen des Bauordnungsrechts erweitert insbesondere den Handlungsspielraum für Bürgerinnen und Bürger, die Wärmepumpen, Solaranlagen sowie Kleinst- und Micro-Windanlagen errichten wollen. Dadurch wird es zum Beispiel einfacher möglich, Solaranlagen auf den Dächern von Reihenhäusern oder Doppelhaushälften zu installieren und Wärmepumpen bei Ein- oder Zweifamilienhäusern aufzustellen. Der Erlass erfolgt als Vorgriff auf eine Novellierung der Landesbauordnung, die voraussichtlich zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll.

„Es gibt einige Neuerungen für die Bürgerinnen und Bürger“ so Matthias Sprenger von der Stadt Gevelsberg.Insbesondere die Abstandsregelungen für Solaranlagen wurden angepasst. Konkret können Solaranlagen bei Ein- und Zweifamilienhäusern, im Gesetz entspricht das den Gebäudeklassen 1 und 2, ohne Abstand zu einer Grenzwand auf Dächern installiert werden. Eine Grenzwand ist eine Abschlusswand, die unmittelbar an der Grenze zum Nachbargrundstück steht. Bei anderen Gebäudeklassen ist bis zur geplanten Gesetzesänderung im Januar 2024 weiterhin ein Abstand von mindestens 0,50 Meter – 1,25 Meter (je nach Brennbarkeit der Baustoffe) einzuhalten.

Die Abstandsflächen von Wärmepumpen wurden durch den Erlass ebenfalls angepasst. Zuvor waren sie der Außenwand des Wohngebäudes zuzurechnen und lösten dementsprechend Abstandsflächen von mindestens drei Metern aus. Doch mit dem neuen Erlass fällt dieser Mindestabstand weg. Eine Ausnahme von der Einhaltung des Mindestabstandes muss schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde beantragt werden, jedoch bedarf es keiner Baugenehmigung für das Aufstellen der Wärmepumpe. Neben den Anpassungen bei Solaranlagen und Wärmepumpen soll auch die Nutzung von Kleinst- oder Micro-Windenergieanlagen vereinfacht werden. Diese werden in NRW nun zwar grundsätzlich als verfahrensfreie Bauvorhaben bis zu einer Anlagengesamthöhe von 10 Metern eingestuft. Allerdings müssen Genehmigungsverfahren in Wohngebieten durchgeführt werden, um mögliche nachbarschaftliche Konflikte zu vermeiden. Somit muss in den meisten Baugebieten von privaten Haushalten weiterhin eine Baugenehmigung beantragt werden.

Weitere Informationen zu Möglichkeiten zur Energieeinsparungen in Wohnhäusern und weiteren Themen finden Sie unter www.alt-bau-neu.de/gevelsberg.

Die Stadt Gevelsberg ist Mitglied im landesweiten Netz ALTBAUNEU, das zu Themen rund um die energetische Gebäudesanierung informiert. Es wird vom NRW-Wirtschaftsministerium unterstützt und durch die Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate koordiniert.