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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Besonders interessant für Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle, dem Einbau neuer Heizungsanlagen oder dem Einsatz optimierter Anlagentechnik ist der Teilbereich Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM).

 

Neben den Einzelmaßnahmen können auch Förderungen zu Effizienzhäusern gefördert werden in der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG). Ebenso Nichtwohngebäude in der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG).

 

Alle Förderungen sind als Zuschuss- oder Kreditvariante verfügbar. Wobei die Beantragung wahlweise über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder die KfW Bank läuft. Die Zuständigkeiten sind in der anhängenden Tabelle in der äußeren rechten Spalte ablesbar..

 

Zwingend sind für alle geplanten Maßnahmen an der Gebäudehülle wie z.B. Fassaden- oder Dachdämmung oder neue Fenster Energie-Effizienz-Experten einzubinden. Diese beraten Sie zu dem besten Vorgehen an Ihrer Immobilie, ob Einzelmaßnahme oder Effizienzhaus anzustreben ist, bestätigen die Einhaltung der Vorgaben und machen bei Wunsch auch die ebenfalls geförderte Baubegleitung. Eine Ausnahme bilden Heizungsanlagen, hier können auch Fachunternehmen die Förderung beraten und die technischen Vorgaben bestätigen. Eine Auswahl von Experten aus Gelsenkirchen finden Sie auf dieser Webseite unter "Experten finden".

Wichtig: Vor Beginn einer Maßnahme immer erst die Experten einschalten und die Förderung beantragen!

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