Förderung
Das Gebäude wird von Heizöl, Festbrennstoffen oder Flüssiggas auf Erdgas oder Wärmepume für Heizung oder Warmwasser umgestellt.
Konditionen
Der Investitionskostenzuschuss beträgt:
bei Flachkollektoren 75 € pro m² Nettoabsorberfläche,
bei Röhrenkollektoren 150 € pro m² Nettoabsorberfläche,
maximal jedoch 350 €.
Kunden, die bereits mit Erdgas oder Wärmepumpe heizen, bekommen maximal 150 €.
Voraussetzung ist die Verpflichtung, seinen Energiebedarf (Strom bzw. Strom aus Erdgas) 5 Jahre lang zu marktüblichen Preisen ausschließlich von der AVU zu kaufen.
Antrag
AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs-Unternehmen, An der Drehbank 18, 58285 Gevelsberg, Telefon: 02332/73123, Mail: info@avu.de, www.avu.de