Kreis Düren

Dachdämmung

© Markus Patschke, IPEG Instiut© Markus Patschke, IPEG Instiut Ein ungedämmtes Dach ist eine riesige Energiesenke, hier entweichen bis zu 30 Prozent Wärme. Deshalb ist eine nachträgliche Dachdämmung eine wichtige und effiziente Maßnahme Energie im Haus zu sparen.

Ob das eigene Haus dringend ein neues Dach braucht? Abgesehen von hohen Energiekosten gibt es einen weiteren offensichtlichen Hinweis: Auf gut gedämmten Dächern bleibt der Schnee im Winter liegen, bei schlecht oder ungedämmten Dächern schmilzt der Schnee zügig weg.

Wenn Sie sich für eine Dachsanierung entschieden haben, bedenken Sie die nächsten Schritte Ihrer Sanierung. Steht in nächsten Zeit auch die Dämmung der Fassade an, dann vergrößern Sie den Überstand des Dachrandes, um später ausreichend Platz für eine Außenwanddämmung zu haben. Jetzt ist auch der passende Zeitpunkt über die Nutzung der Sonne nachzudenken. Ggf. können jetzt Rohre oder Stromleitungen verlegt werden.


Aufbau einer ZwischensparrendämmungAufbau einer ZwischensparrendämmungZwischensparrendämmung

Bei einer Zwischensparrendämmung werden die Sparren-Zwischenräume mit Dämmmatten lückenlos gefüllt. Wichtig dabei ist, dass oberhalb der Sparren eine intakte Unterspannbahn verlegt ist. Sie dient der Winddichtigkeit und dem Feuchteschutz. Alternativ zur Unterspannbahn kann ein Unterdach zum  Beispiel aus Holzweichfaserplatten verlegt werden. Hierdurch wird der sommerliche Wärmeschutz zusätzlich verbessert.

Zusätzlich zur Zwischensparrendämmung kann unterhalb der luftdichten Ebene (Dampfbremse) eine Untersparrendämmung aufgebracht werden. Aus Gründen der Bauphysik sollte die Stärke dieser Dämmung 20 Prozent der Zwischensparrendämmung nicht überschreiten.


Aufbau einer AufdachdämmungAufbau einer AufdachdämmungAufdachdämmung

Erfahrungsgemäß hat eine Eindeckung aus Dachziegeln bzw. Betondachsteinen eine Lebensdauer von ca. 50 Jahren.

Bei einer Erneuerung der Dacheindeckung kann als Alternative zur klassischen Zwischensparrendämmung die Dämmschicht auch oberhalb der Sparren angeordnet werden.
Dadurch wird die Verlegung der Folien und Dämmschichten vereinfacht und die Unterbrechung der Dämmung durch die Dachsparren entfällt. Folglich kann mit geringeren Dämmstärken gearbeitet werden. Trotzdem verändert sich durch das „anheben“ des Dachs das Erscheinungsbild des Hauses.


Aufbau einer Dämmung der obersten GeschossdeckeAufbau einer Dämmung der obersten GeschossdeckeDämmung der obersten Geschossdecke / Dämmung des Dachbodens

Bei unbeheizten Dachgeschossen, die dauerhaft als Abstellräume oder Trockenböden genutzt werden, sollte die Decke zwischen unbeheiztem Dach und beheiztem Obergeschoss gedämmt werden.
Handelt es sich um eine massive Betondecke wird die Dämmschicht auf der Deckenoberfläche verlegt. Ggf. wird nachträglich ein Gehbelag, z.B. aus Holzwerkstoffplatten aufgebracht.
Wichtig ist ein möglichst luftdichter Anschluss an den Ränder, damit keine kalte Außenluft über die Dachränder unter die Dämmschicht gelangt.

Bei Holzbalkendecken ist es empfehlenswert zunächst die Hohlräume zwischen den Deckenbalken vollständig mit Dämmstoff zu füllen. Hier kann z.B. Einblasdämmung aus Zellulose oder Mineralwolle verwendet werden.
Zusätzliche Dämmschichten können dann oberhalb des Dielenbelages aufgebracht werden. Möglicherweise müssen vorhandene Boden-Unebenheiten mit einer Ausgleichsschüttung egalisiert werden, bevor die Dämmmatten/ Dämmplatten verlegt werden.

Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist in der Regel wirtschaftlich. Deshalb sind Hausbesitzerinnen und -besitzer sowie Bauverantwortliche durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet alle begehbaren und nicht begehbaren obersten Geschossdecken zu dämmen. Der Wärmedurchgangswert (U-Wert) der Decke darf 0,24 W/m²K nicht überschreiten. Das entspricht, bei einem Dämmstoff der Wärmeleitstufe 035, einer Dämmschichtdicke von etwa 14 bis 18 Zentimetern. Es gibt jedoch Ausnahmen. Wenn das Dach beispielsweise bereits gedämmt ist (Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02), muss nicht nachgerüstet werden. Ein Verstoß gegen das GEG ist eine Ordnungswidrigkeit, die theoretisch mit einem Bußgeld bestraft werden kann.


Flachdach

Es gibt zwei Arten von Flachdächern. Bei einem Warmdach liegt die Dämmschicht meist zwischen einer massiven Betondecke und der äußeren Dachabdichtung. Ein Kaltdach ist ähnlich aufgebaut wie ein übliches Schrägdach. Oberhalb der Luftschicht befindet sich eine Holzschalung auf der die Dachabdichtung verlegt wird.

Die nachträgliche Dämmung eines Warmdaches erfolgt durch Aufbringen zusätzlicher Dämmschichten mit einer Erneuerung der Dachabdichtung. Ob dazu die vorhandene Dachabdichtung entfernt werden muss oder innerhalb des sanierten Dämmaufbaus verbleiben kann, kann nur im Einzelfall entschieden werden.

Bei einem Kaltdach kann zunächst geprüft werden, ob ein Ausblasen der vorhandenen Luftschicht mit geeigneten Dämmstoffen möglich ist. Dabei muss die Konstruktion ausreichend tragfähig sein, um das Zusatzgewicht der Dämmung zu tragen. Außerdem sollte der Feuchtetransport durch das Bauteil rechnerisch geprüft werden.
Alternativ kann die Dämmschicht oberhalb der vorhandenen Abdichtung verlegt werden. Auch eine nachträgliche Dämmung zwischen den Deckenbalken ist möglich. Dazu muss die Konstruktion von Außen und ggf. zusätzlich von Innen geöffnet werden.

 

Weitere Informationen zur Gebäudehülle:



Weiteren Themen in der Rubrik Wissenswertes:


Informationen zu Fördermitteln finden Sie hier.