Stadt Gelsenkirchen

Zuschuss zum Ersatz von Kohleheizungen

Der Wechsel des Brennstoffes weg von der Kohle hilft vor allem dem Klima, denn der Ausstoß von CO2 eines modernen Kessels ist im Vergleich zum Kohleofen um gut die Hälfte geringer.

Deshalb hat die Stadt Gelsenkirchen beschlossen eine Förderung zur Unterstützung dieses sinnvollen Ansatzes aufzulegen. Für den Ersatz einer Kohleheizung stehen pauschal 1.000€ pro Wohneinheit zur Verfügung. Beim Ersteinbau einer Zentralheizung erhöht sich der Zuschuss um weitere 1.000€. Bei einem gemeinsamen Vorgehen von Eigentümern in Reihenhäusern oder Eigentumsanlagen kann sich der Zuschuss nochmals erhöhen. Ausgeschlossen ist der Ersatz durch eine Ölheizung und eine Beantragung durch Mieter. Anträge werden bis zum 30.09.2024 angenommen. 

Vor der Beantragung ist eine Beratung vorgesehen, diese ist für den Antragsteller kostenlos und kann über Stadtteilbüros mit Quartiersarchitekten erfolgen oder über die Verbraucherzentrale Gelsenkirchen. Wenn umfangreiche Sanierungsarbeiten anstehen, kann es sinnvoll sein auf dieser Webseite lokale Experten unter den Energieberaten und Architekten/Ingenieuren auszuwählen, die zu den KfW-Programme beraten und weitere Möglichkeiten für Förderungen des Bundes und Landes genau kennen.

Alle weiteren Informationen sind in der Förderrichtlinie beschrieben. Diese und der notwendige Förderantrag können online auf der Seite der Stadt Gelsenkirchen unter Bürgerservice abgerufen werden.

https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/buergerservice/1499-foerderantrag-fuer-einen-zuschuss-zum-ersatz-von-kohleheizungen

Gerne steht Ihnen auch Klimaschutzmanagerin Kirsten Sassning zur Verfügung, um bei Fragen oder postalischer Zusendung zu helfen. Sie erreichen sie unter Telefon: 0209/169-4202 oder Mail: kirsten.sassning@gelsenkirchen.de.

Wichtig zu beachten: Mit der baulichen Umsetzung der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein!