Stadt Gelsenkirchen

Zuschuss zu Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Entsiegelungen
Die Stadt Gelsenkirchen fördert Klimaanpassungsmaßnahmen an Ihrem Gebäude.

Zuschuss zum Ersatz von Kohleheizungen
Der Rat der Stadt Gelsenkirchen hat eine Förderrichtlinie zum Ersatz von klimaschädlichen Kohleheizungen beschlossen.

Förderung von Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen in Stadterneuerungsgebieten
In Stadtteilen in denen die Stadt Gelsenkirchen mit Stadterneuerungsmitteln des Landes NRW arbeitet, können Fördermittel für Begrünungen und Entsiegelungen von Haus- und Hofflächen gewährt werden.

Zuschussförderung von Photovoltaik-Anlagen in Gelsenkirchen
Die erneuerbare Erzeugung von Strom durch Photovoltaikanlagen ist für eine erfolgreiche Energiewende unverzichtbar. Besonders effektiv ist die Belegung mit Modulen von sonst ungenutzten Dachflächen oder im kleineren Rahmen von so genannten Steckersolaranlagen. Dies bringt nicht nur der Umwelt einen Mehrwert, auch die privaten Stromkosten sinken.

Ergänzungsförderung zum 10.000 grüne Dächer Programm der Emschergenossenschaft
Die Stadt Gelsenkirchen gewährt die Förderung in Stadtgebieten, die nicht im Programmgebiet der Emschergenossenschaft liegen.

Zukunfts-Partnerschaft und Wohnraumförderung für Gelsenkirchen
Mit der Zukunfts-Partnerschaft der Stadt Gelsenkirchen und dem Land NRW gelten Sonderregelungen für die öffentliche Wohnraumförderung

Sonderförderung für den Erwerb modernisierungsbedürftiger Mehrfamilienhäuser durch Selbstnutzende
Die Stadt Gelsenkirchen fördert den Erwerb von Mehrfamilienhäusern mit 25.000 €, wenn im Anschluss eine umfassende Modernisierung durchgeführt wird