Flyer zum Energieausweis für Wohngebäude
Energieausweise für Gebäude wurden in Deutschland im Jahr 2007 eingeführt, um den energetischen Zustand von Gebäuden für Mieter und Käufer von Immobilien transparenter zu machen.
Die EU hat mit der Neufassung der Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden im Jahr 2010 die Stärkung des Energieausweises beschlossen. Mit der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV), die am 1. Mai 2014 in Kraft trat, werden die Vorgaben in Deutschland umgesetzt.
Grundsätzlich muss bei jedem Neubau, jeder Neuvermietung und bei jedem Verkauf einer Immobilie ein Energieausweis vorliegen.