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Faltblatt zum Gebäudeenergieausweis

Energieausweise müssen grundsätzlich bei jedem Neubau, bei jeder Neuvermietung oder jedem Verkauf von Immobilien vorliegen. Zukünftig müssen sie jedem Miet- und Kaufinteressenten einer Wohnung, eines Wohn- oder Nichtwohngebäudes bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden und bei der Vermietung oder dem Verkauf der Immobilie im Original oder in Kopie übergeben werden.