Stadt Oberhausen

Energieausweis

Was beim Verkauf von Waschmaschinen und Kühlschränken längst selbstverständlich ist, gilt auch für Gebäude: Die Energieeffizienz muss ausgewiesen werden – bei Gebäuden durch einen Energieausweis. Der Energieausweis ist also das Dokument, mit dem kurz und knapp der Energiestandard beschrieben wird, wodurch an der Immobilie Interssierte die Chance haben, die Energieeffizienz und damit die langfristigen Energiekosten einer Immobilie zu beurteilen.

Zwei verschiedene Dokumente – ein Ziel
Es gibt den Energieausweis in zwei Varianten: auf Grundlage des Energiebedarfs oder des Energieverbrauchs. Welcher Ausweis gewählt werden kann, hängt von Alter und Größe der Immobilie ab. Für alle Gebäude, die mindestens den Standard der 1. Wärmeschutzverordnung (1978) erfüllen – egal ob im Originalzustand oder durch zwischenzeitliche Ertüchtigung – besteht Wahlfreiheit zwischen Energiebedarfs- und Energieverbrauchsausweis. Für energetisch unsanierte Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten und der Bauantragsstellung vor dem 1. November 1977 ist der Energiebedarfsausweis Pflicht. Im Zweifel können die Fachleute, die den Ausweis ausgestellt haben, weiterhelfen.
 

Für den Energiebedarfsausweis werden alle bau- und anlagentechnischen Daten des Gebäudes detailliert erfasst und damit eine Energiebilanz berechnet.
Für den Energieverbrauchsausweis werden die Energieverbräuche von mindestens 36 aufeinanderfolgenden Monaten unter Berücksichtigung von Leerständen und dem örtlichen Klima für die Energiekennzahlermittlung verwendet.
Die Ergebnisse werden jeweils in Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter (m2) und Jahr (a) angegeben und auf einem Bandtacho dargestellt.

Energieausweise, geben, neben den Energiekennwerten, auch die Energieeffizienzklasse eines Gebäudes an. Der Standard reicht von A+ (KfW-Effizienzhaus 40/Passivhaus) bis H (unsanierte Gebäude). Die Skala reicht von 0 bis >250 kWh/(m2a).

Die Ergebnisse des Energieausweises sollten genau betrachtet werden. Beim Verbrauchsausweis ist beispielsweise der Warmwasserenergieverbrauch nicht zwingend berücksichtigt. Dadurch können Abweichungen vom dokumentierten zum tatsächlichen Gesamtenergieverbrauch von bis zu 100 % möglich sein. Hier gilt es also das „Kleingedruckte“ zu lesen und zu bewerten. Obacht ist auch bei kleineren Wohngebäuden geboten, bei denen die individuelle Nutzung das Ergebnis stark beeinflusst.

Beiden Typen des Energieausweises ist gemein, dass sie ab dem Tag der Ausstellung eine zehnjährige Gültigkeit besitzen. Werden umfangreiche Sanierungen am Gebäude durchgeführt, ist im Interesse der Mietpartei der Energieausweis anzupassen.


Verpflichtung bei Vermietung oder Verkauf
In kommerziellen Vermiet- und Verkaufsanzeigen muss der Energiestandard der angebotenen Immobilie angegeben werden. Zudem ist jedem Miet- und Kaufinteressenten einer Wohnung oder eines Hauses der Energieausweis bei der Besichtigung unaufgefordert vorzulegen. Kommt es anschließend zu einer Vermietung bzw. zu einem Verkauf ist der Energieausweis im Original oder in Kopie zu übergeben.
Wer sein Gebäude selbst bewohnt und weder NEU vermietet noch verkauft, benötigt keinen Energieausweis! Auch Baudenkmäler brauchen keinen Energieausweis.


Ausstellung und Kosten
Wer sich einen Energieausweis ausstellen lassen möchte, findet zugelassene Fachleute in folgenden Datenbanken:

 
Bei dem Energieverbrauchsausweis müssen lediglich Verbrauchsdaten und Daten zum Gebäude erfasst und eingegeben werden. Die Kosten dafür liegen zwischen 50 und 150 €.
Bei dem Energiebedarfsausweis wird eine detaillierte Energiebilanz des Gebäudes berechnet, die den Wärmeschutz aller Bauteile (Kellerdecke, Wand, Fenster, Dach, usw.) sowie die Anlagentechnik (Heizung, Warmwasser, Lüftung) mit berücksichtigt. Hier richten sich die Kosten nach der Komplexität des Gebäudes und der vorhandenen Datenmenge. Die Kosten liegen in etwa zwischen 350 € und 1.800 € pro Ausweis.
In beiden Fällen sollte ein Termin vor Ort erfolgen, damit seriöse Angaben zu möglichen Modernisierungsempfehlungen gemacht werden können.

Die genannten Kosten sind als Richtwerte zu verstehen und können sich im Einzelfall von den realen Angeboten unterscheiden.

 

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