Mülheim an der Ruhr: Deutschland verpflichtet sich weiterhin den Klimaschutzzielen von Paris. Zur Erreichung dieser Ziele sind energieeffiziente Gebäude ein gewaltiger Meilenstein. Deshalb werden auch 2018 Hauseigentümer bei der energetischen Sanierung über Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt. Und auch der Einbau von Heizungen, die mit Erneuerbaren Energien betrieben werden, wird weiterhin gefördert. Aber Achtung! Seit dem 1. Januar 2018 gibt es eine Änderung bei dieser Förderung.
Bisher konnte der Zuschuss für Solarthermie-Anlage, Wärmepumpe, Pelletheizung oder Holzheizung beim BAFA innerhalb von 9 Monaten nach Inbetriebnahme der Heizung beantragt werden. Ulrike Marx von der Koordinierungsstelle Klimaschutz weiß: „Seit Anfang des Jahres muss der Förderantrag schon beim BAFA eingereicht sein, bevor der Auftrag für die neue Heizung vergeben wird. Sonst erhalten Hausbesitzerkeinen Zuschuss mehr. Geplant werden darf die neue Heizung aber auch künftig schon vor der Antragstellung.“ Für Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2017 in Betrieb genommen wurden gilt eine Übergangsregelung: Diese können auch 2018 nachträglich gefördert werden.
„Alle relevanten Förderprogramme, stets aktuell und kompakt zusammengefasst, finden Sie auf den Internetseiten www.alt-bau-neu.de/muelheim/ im Bereich „Förderung“. Nutzen Sie dieses Angebot, und sparen Sie viel Geld bei der energetischen Modernisierung Ihres Hauses“, rät Ulrike Marx.
Die Stadt Mülheim an der Ruhr ist Mitglied im landesweiten Netz ALTBAUNEU, das zu Themen rund um die energetische Gebäudesanierung informiert. Es wird vom Wirtschaftsministerium NRW unterstützt und durch die EnergieAgentur.NRW koordiniert.