Energiepreisbremsen und Soforthilfe: Entlastung für Haushalte
Um Privathaushalte zu entlasten, will die Bundesregierung den enorm gestiegenen Energiepreisen entgegenwirken. Der Beschluss für die Dezember-Soforthilfe für Haushalte und Unternehmen ist 19. November 2022 in Kraft getreten. Die sogenannten Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme wurden am 25. November 2022 vom Bundeskabinett verabschiedet.
Bereits im Dezember 2022 unterstützt die Bundesregierung mit der Soforthilfe Privatpersonen und kleine bis mittlere Unternehmen (Jahresverbrauch < 1,5 Mio. kWh), indem die Abschläge an Gas- und Fernwärmeversorger übernommen werden. „Somit müssen Gas- und Fernwärmekundinnen und -kunden im Dezember keine vertraglich vereinbarten Voraus- oder Abschlagszahlungen leisten“, erklärt Simon Temmesfeld städtischer Klimaschutzmanager aus Mülheim an der Ruhr. Dennoch müssen gezahlte Beiträge in der nächsten Rechnung berücksichtigt werden.
Subventioniert bzw. „gedeckelt“ werden zudem die Preise für Strom, Gas und Fernwärme. Diese Preisbremsen gelten dabei für jeweils 80 Prozent des im Vorjahr prognostizierten Jahresverbrauchs. Bei einem höheren Verbrauch gilt für die restlichen 20 Prozent der vertragsgemäß festgelegte Preis, der erheblich oberhalb dieser Grenzwerte ausfallen kann.
Die Strompreisbremse wird bereits ab Januar 2023 in Kraft treten und den Preis auf 40 Cent pro Kilowattstunde begrenzen. Dagegen wird die Gaspreisbremse erst ab März 2023 gelten. Die Deckelung von anfallenden Kosten wird 12 Cent pro Kilowattstunde für Gas und 9,5 Cent für Fernwärme betragen. Zudem greifen im selben Monat die Entlastungsmaßnahmen auch rückwirkend für Januar und Februar 2023. Die Energiepreisbremsen wirken für alle privaten, gewerblichen oder gemeinnützigen Kundinnen und Kunden bis Ende April 2024.
„Da die Energiepreisbremsen der Bundesregierung nur für 80 Prozent des Verbrauchs aus dem Vorjahr gelten, werden die Kundinnen und Kunden trotzdem zum Energiesparen angeregt. Nur wer insgesamt Energie spart, kann mit den aktuellen hohen Preisen mithalten“, erklärt Temmesfeld.
Weitere Informationen zu Möglichkeiten zur Energieeinsparungen in Wohnhäusern, Heizungsoptimierungen und weiteren Themen finden Sie unter www.alt-bau-neu.de/muelheim.
Die Stadt Mülheim an der Ruhr ist Mitglied im landesweiten Netzwerk ALTBAUNEU, das zu Themen rund um die energetische Gebäudesanierung informiert. Es wird vom NRW-Wirtschaftsministerium unterstützt und durch die NRW.Energy4Climate koordiniert.