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Energieausweise

Erste Energieausweise werden dieses Jahr ungültig

Mülheim:Energieausweise für Wohngebäude haben eine Gültigkeit von zehn Jahren. Und in diesem Sommer sind es nun zehn Jahre her, dass die ersten Häuser mit diesem Energie-Label ausgestattet wurden. Folglich müssen ab Mitte des Jahres die ersten Energieausweise erneuert werden.

© BY-SA 3.0, EnergieAgentur.NRW

„Hauseigentümer dieser Gebäude müssen aber nicht direkt handeln“, weiß  Frau Marx von der Koordinierungsstelle Klimaschutz, „ein aktueller Energieausweis muss nur dann vorliegen, wenn ein Haus verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll.“ Dabei ist aber darauf zu achten, dass diese Verpflichtung auch dann gilt, wenn einzelne Wohnungen eines Hauses verkauft, vermietet oder verpachtet werden. Denn der Energieausweis wird immer für das ganze Gebäude und nicht für einzelne Wohnungen ausgestellt.

 „Ich empfehle Hauseigentümern, die einen neuen Energieausweis brauchen, unsere Webseite von ALTBAUNEU. Unter www.alt-bau-neu.de/muelheim finden Sie im Bereich „Experten finden“ qualifizierte Energieberater aus der Region.“


Die Stadt Mülheim ist Mitglied im landesweiten Netz ALTBAUNEU, das zu Themen rund um die energetische Gebäudesanierung informiert. Es wird vom Wirtschaftsministerium NRW unterstützt und durch die EnergieAgentur.NRW koordiniert
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