Quelle: Franz Bachinger, pixabay.de Steckerfertige Solaranlagen erfreuen sich einer wachsenden Beliebtheit: Allein im ersten Quartal dieses Jahres wurden in Deutschland mehr als 50.000 neue Anlagen registriert. Das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur verzeichnet nun insgesamt über 400.000 Anlagen im Land. Dies unterstreicht das zunehmende Interesse der Bevölkerung an erneuerbaren Energien. Diese kompakten Photovoltaik-Systeme, auch als „Balkonkraftwerke“ bekannt, bestehen aus ein bis maximal vier Solarmodulen und sind speziell für die Verwendung mit herkömmlichen Steckdosenstromkreisen konzipiert. Das bedeutet also, sie erfordern keine Änderungen an der Elektroinstallation und dank ihres modularen und kompakten Aufbaus eignen sie sich ideal für den privaten Gebrauch auf kleinen Flächen wie Balkonen.
Das von der Bundesregierung beschlossene Maßnahmenpaket zur Förderung der Solarindustrie (Solarpaket I) zielt darauf ab, die Installation von Photovoltaik-Systemen durch vereinfachte regulatorische Rahmenbedingungen attraktiver zu gestalten. Gemäß den neuen Vorschriften ist es nicht mehr erforderlich, sich beim Netzbetreiber für steckerfertige Photovoltaikanlagen anzumelden; stattdessen genügt eine Anmeldung beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. „Mit der Entbürokratisierung für die Solarindustrie wurde ein Schritt in Richtung Energiewende und Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen unternommen. Balkonkraftwerke bieten auch Bürgerinnen und Bürgern ohne PV-fähiges Dach die Möglichkeit, aktiv an der dezentralen Stromerzeugung teilzuhaben und einen Beitrag zur Senkung der CO2 Emissionen zu leisten“, erklärt Monika Meves, Klimaschutzmanagerin der Blütenstadt Leichlingen.
Das Solarpaket I bringt weiter den Vorteil mit sich, dass nicht unbedingt ein digitaler Stromzähler (Zweirichtungszähler) vorhanden sein muss. Übergangsweise kann auch ein „alter“ Ferraris-Stromzähler genutzt werden, der rückwärts läuft, wenn Solarstrom aus der Anlage eingespeist wird. Zusätzlich können Balkonkraftwerke leistungsfähiger sein: Die maximal installierte Leistung der Anlage wurde auf 2 Kilowatt angehoben, dabei darf die Wechselrichterleistung 800 Watt nicht überschreiten.
Der Rheinisch-Bergische Kreis fördert die Anschaffung einer Balkonanlage mit einem pauschalen Zuschuss von 200 Euro, sofern der Anschaffungspreis der Anlage über 200 Euro liegt. Der Antrag ist online vor oder nach dem Kauf der Anlage zu stellen. Nach der Antragstellung ist der Zuschuss 90 Tage lang für den Antragstellenden reserviert. Pro Wohneinheit (Stromzähler) wird eine Anlage gefördert. Antragsberechtig sind: Mieter*innen oder Eigentümer*innen von Häusern, Wohnungen oder Grundstücken sowie alle Vereine und gemeinnützigen Organisationen im Rheinisch-Bergischen Kreis. Weitere Informationen, die Förderrichtlinien und das Antragsformular sind hier zu finden: https://www.rbk-direkt.de/foerderung-balkonsolaranlagen.aspx
Interessent*innen bekommen Hilfe und Unterstützung von den BürgerSolarBeratern, nicht nur bei Installation einer großen Photovoltaikanlage, sondern auch bei kleinen Steckersolaranlagen. Die BürgerSolarBerater geben weder Empfehlungen für bestimmte Unternehmen oder Personen ab noch übernehmen sie die Installation oder sonstige Ausführungen. Sie helfen bei der Entscheidungsfindung und stehen für Fragen zur Verfügung. Sie stehen auf Basis ehrenamtlicher Nachbarschaftshilfe zur Verfügung. Eine Kontaktaufnahme wird erbeten unter der Mailadresse bsb@leichlingen.de
Die Blütenstadt Leichlingen ist Mitglied im landesweiten Netz ALTBAUNEU, das zu Themen rund um die energetische Gebäudesanierung informiert. Es wird vom NRW-Wirtschaftsministerium unterstützt und durch die Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate koordiniert.