Das Zusammenspiel von Gebäudeenergiegesetz und kommunaler Wärmeplanung – was ist wichtig für Gebäudebesitzer*innen
Am 01.01.2024 ist das geänderte Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten, bekannt wurde es auch als „Heizungsgesetz“. Gemeinsam mit dem Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung soll es dazu führen, dass deutlich weniger fossile Energie aus Öl, Kohle oder Erdgas zum Heizen und Kühlen von Gebäuden genutzt wird.
Die Verpflichtungen, die sich für Gebäudebesitzer*innen aus diesen beiden Gesetzen ergeben, werden dargestellt und erläutert.
Zugangsdaten:
Direktlink: bit.ly/42jlwVp
oder www.zoom.us; Meeting-ID: 856 6244 0466; Kenncode: 644210
Referent: Dipl.-Ing. Tobias Feld, energetisches Sanierungsmanagement
Referentin: Dipl.-Ing. Sabine Lohoff, GertecGmbH