Die Bundesregierung hat das Solarpaket 1 am 26. April 2024 verabschiedet, daszahlreiche Vereinfachungen für Solaranlagen umfasst, insbesondere für steckerfertige Balkonkraftwerke.
Kreis Paderborn. Steckerfertige Solaranlagen erfreuen sich einer wachsenden Beliebtheit: Allein im ersten Quartal dieses Jahres wurden in Deutschland mehr als 50.000 neue Anlagen registriert. Das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur verzeichnet nun insgesamt über 400.000 Anlagen im Land. Dies unterstreicht das zunehmende Interesse der Bevölkerung an erneuerbaren Energien. Diese kompakten Photovoltaik-Systeme, auch als „Balkonkraftwerke“ bekannt, bestehen aus ein bis maximal vier Solarmodulen und sind speziell für die Verwendung mit herkömmlichen Steckdosenstromkreisen konzipiert. Das bedeutet also, sie erfordern keine Änderungen an der Elektroinstallation und dank ihres modularen und kompakten Aufbaus eignen sie sich ideal für den privaten Gebrauch auf kleinen Flächen wie Balkonen.
Das von der Bundesregierung beschlossene Maßnahmenpaket zur Förderung der Solarindustrie (Solarpaket I) zielt darauf ab, die Installation von Photovoltaik-Systemen durch vereinfachte regulatorische Rahmenbedingungen attraktiver zu gestalten. Gemäß den neuen Vorschriften ist es nicht mehr erforderlich, sich bei den Netzbetreibern für steckerfertige Photovoltaikanlagen anzumelden; stattdessen genügt eine Anmeldung beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Mit der Entbürokratisierung für die Solarindustrie wurde ein Schritt in Richtung Energiewende und Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen unternommen. Balkonkraftwerke bieten auch Bürgerinnen und Bürgern ohne PV-fähiges Dach die Möglichkeit, aktiv an der dezentralen Stromerzeugung teilzuhaben und einen Beitrag zur Senkung der CO2 Emissionen zu leisten.
Das Solarpaket I bringt weiter den Vorteil mit sich, dass nicht unbedingt ein digitaler Stromzähler (Zweirichtungszähler) vorhanden sein muss. Übergangsweise kann auch ein „alter“ Ferraris-Stromzähler genutzt werden, der rückwärts läuft, wenn Solarstrom aus der Anlage eingespeist wird. Zusätzlich können Balkonkraftwerke leistungsfähiger sein: Die maximal installierte Leistung der Anlage wurde auf 2 Kilowatt angehoben, dabei darf die Wechselrichterleistung 800 Watt nicht überschreiten.