25.05.2023 Ab 2025 werden sogenannte Smart Meter für bestimmte Haushalte verpflichtend. Die intelligenten Zähler schaffen mehr Transparenz über den Stromverbrauch. Die Kosten sind gedeckelt nach Verbrauchsmenge und entfallen anteilig auf Haushalte und Netzbetriebe.
Kreis Paderborn. Das „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ wurde vom Bundesrat am 12. Mai abgesegnet und soll noch 2023 in Kraft treten. Es zielt darauf ab, den Austausch von Stromzählern durch intelligente Messysteme, sogenannte Smart Meter, deutlich zu beschleunigen.
Durch die Smart Meter erhalten die Haushalte in Echtzeit Transparenz über ihren Stromverbrauch. Ab 2025 werden daneben dynamische Stromtarife verpflichtend, die es ermöglichen sollen, den Stromverbrauch stärker an das Stromangebot anzupassen.
Ab 2025 wird der Einbau für drei Haushaltsgruppen verpflichtend: a) Haushalte mit einem hohen durchschnittlichen Jahresverbrauch ab 6.000 Kilowattstunden (kWh), b) Haushalte mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie bspw. Wärmepumpen, privaten Ladestationen für E-Autos oder Nachtstromspeicherheizungen und c) Haushalte mit Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung ab 7 Kilowatt (kW). Haushalte mit geringerem Verbrauch sollen zumindest einen digitalen Zähler erhalten, den sie freiwillig mit einem sogenannten Kommunikationsmodul auch zu einem Smart Meter nachrüsten können. Die Umsetzung erfolgt durch die grundzuständigen Messstellenbetriebe, welche die betroffenen Haushalte mindestens drei Monate vorab kontaktieren müssen.
Die Kosten für den Betrieb der Smart Meter werden den Haushalten anteilig und abhängig von Verbrauch und installierter Leistung in Rechnung gestellt. Je nach Stromverbrauchs- oder Erzeugungsmenge werden vom Messstellenbetrieb etwa 20 Euro bis hin zu 130 Euro jährlich in Rechnung gestellt.
Besonderes Augenmerk legt das neue Gesetz auf den Datenschutz und die Datensicherheit. Die aufgezeichneten Informationen der Smart Meter dürfen verschlüsselt, pseudonymisiert oder anonymisiert ausschließlich an Empfangsberechtigte, wie Netzbetriebe oder Energieversorgungsunternehmen, übermittelt werden. Die Verwendung der Daten ist auf klar definierte Zwecke beschränkt und sie werden unverzüglich nach ihrer Verarbeitung gelöscht.
Der Kreis Paderborn ist Mitglied im landesweiten Netz ALTBAUNEU, das zu Themen rund um die energetische Gebäudesanierung informiert. Es wird vom NRW-Wirtschaftsministerium unterstützt und durch die Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate koordiniert.