Neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ belohnt klimafreundliche Sanierung
Mehr Geld für den Einsatz von erneuerbaren Energien und energieeffiziente Maßnahmen an der Gebäudehülle
Kreis Paderborn. Mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“, als Kernelement des nationalen Klimaschutzprogrammes 2030, bündelt die Bundesregierung 2021 ihre bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich. Hauseigentümerinnen und -eigentümer können seit Anfang des Jahres die Vergabe von Zuschüssen für Einzelmaßnahmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.
Gefördert werden Dämmmaßnahmen, der Austausch von Fenstern und Türen, die Heizungsoptimierung, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchsoptimierung, sogenannte „Smart-Home“-Lösungen. Besonders hohe Förderzuschüsse, bis zu 45 Prozent der tatsächlichen Kosten, winken beim Einbau einer Heizung mit erneuerbaren Energien, wie Wärmepumpen, Biomasseanlagen oder EE-Hybridheizungen, die zum Austausch einer alten Öl-Heizung führen. Hier lautet das Prinzip: Je höher der Einsatz von erneuerbaren Energien, desto mehr Fördergelder gibt es. Hinzu kommen erhöhte Fördergelder für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen.
Wenn eine Modernisierungsmaßnahme als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) vorgenommen wird, ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich. Wer beispielsweise seine Ölheizung durch eine Wärmepumpe oder eine Biomasselange ersetzen lässt, erhält künftig nicht nur 45 Prozent der Investitionskosten, sondern mit dem iSFP-Bonus sogar 50 Prozent.
Ab 01. Juli 2021 folgen dann die Kreditvarianten mit Tilgungszuschuss der Einzelmaßnahmenförderung sowie die Förderungen für Komplettsanierungen zu einem Effizienzhaus; sowohl als Kredit als auch als direkt ausgezahlter Zuschuss.
Weg fällt im Sommer die bisherige Förderung zu einem Effizienzhaus 115; dafür werden attraktive Förderbeträge für die Sanierung zum Effizienzhaus 40 gezahlt. Neu eingeführt wird unter anderem die Erneuerbare-Energien-Klasse. Werden für die Wärme- und Kälteerzeugung mindestens 55 Prozent erneuerbare Energien eingesetzt, gibt es einen zusätzlichen Förderbonus von 5 Prozent.
Deutlich vereinfacht wurde auch die Antragsstellung der Fördermittel. Ein Online-Antrag reicht aus, um sämtliche Förderangebote nutzen zu können. Wichtig: Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Planungs- und Beratungsleistungen können schon vor dem Antrag in Anspruch genommen werden. Ein, in der Expertenliste des Bundes unter www.energie-effizienz-experten.de gelisteter Energie-Experte muss zwingend bei Anträgen für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik (außer Heizung) sowie der Fachplanung und Baubegleitung eingebunden werden.
Der Kreis Paderborn ist Mitglied im landesweiten Netzwerk ALTBAUNEU, das durch die EnergieAgentur.NRW koordiniert und vom NRW-Wirtschaftsministerium unterstützt wird. Energieeffizienz und der Einsatz von erneuerbaren Energien bei der Sanierung von Altbauten sind zentrale Themen des Netzwerks.