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Europäisches Parlament verabschiedet wegweisende Maßnahmen zur Energieeffizienz und Treibhausgasreduktion in Gebäuden

27.03.2024 Die EU setzt für die notwendige Reduktion des Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen auf effizientere Gebäude und den Zubau von Solaranlagen

Die EU setzt für die notwendige Reduktion des Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen auf effizientere Gebäude und den Zubau von Solaranlagen

Kreis Paderborn. Am Dienstag, den 12. März 2024 hat das Europäische Parlament mit der Novellierung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wichtige Pläne für neue Effizienzvorgaben auf den Weg gebracht. Die novellierte Fassung der EPBD zielt darauf ab, den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen von Gebäuden zu reduzieren, denn Gebäude sind in der EU für etwa 40 % des Energieverbrauchs und 36 % der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Hiermit möchte die EU den Gebäudesektor bis 2030 deutlich umweltfreundlicher gestalten und bis 2050 klimaneutral machen.


Senkung der Energiekosten und Emissionen durch effizientere Gebäude
Die überarbeite Richtlinie enthält neue Maßnahmen, die den EU-Mitgliedsstaaten einen Rahmen für die strukturelle Verbesserung von Gebäuden gibt. Die Mitgliedsstaaten werden dazu angehalten einen nationalen Zielpfad festzulegen, wie Wohngebäude ihren Primärenergieverbrauch bis 2030 um mindestens 16 % und bis 2035 um 20 % bis 22 % senken können. Zusätzlich sollen 16 % der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz bis 2030 und 26 % der Gebäude bis 2033 saniert werden. Hinzu kommt, dass ab 2030 alle Neubauten emissionsfrei sein sollen, wobei dieser Standard für öffentliche Gebäude bereits ab 2028 gilt. Bis 2040 wird außerdem ein Ausstieg aus fossilen Brennstoffen bei der Wärmeversorgung angestrebt, mit dem Ziel, bis 2040 keine Heizkessel mehr zulassen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Um den Anteil erneuerbarer Energien in der Wärmerversorgung zu steigern, wird die Installation von Solaranlagen bei neuen Wohngebäuden sowie die Nachrüstung in bestehenden, öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden verpflichtend, sofern es technisch und wirtschaftlich möglich ist. Dieser Schritt zielt darauf ab, den Energieverbrauch im Gebäudesektor durch erneuerbare Energien schrittweise zu dekarbonisieren. Damit enthält die Richtlinie vor allem allgemeine Vorgaben zur Reduktion des Energieverbrauchs über den gesamten Wohngebäudebestand. Von einer individuellen Renovierungs- und Sanierungspflicht für Wohngebäude wurde hingegen abgesehen. Die positiven Auswirkungen dieser Maßnahmen überwiegen, da sie Energiekosten senken und hochwertige Arbeitsplätze schaffen.
Die Richtlinie, welche seit ihrem erstmaligen Inkrafttreten im Jahr 2010 bereits zum dritten Mal verschärft wird, wurde im Parlament angenommen und muss nun formell vom Ministerrat gebilligt werden, um wirksam zu werden. Die Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist Teil des Pakets „Fit für 55“, dass die EU auf dem Weg zu den Klimazielen für 2030 und 2050 unterstützt. Bauministerin Geywitz kündigte an, für die Umsetzung der EPBD in nationales Recht, eine
nationale Sanierungsstrategie zu entwickeln.

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