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Entwurf zum Osterpaket verabschiedet: Wegfall der EEG-Umlage und Erleichterungen für Wärmepumpen

Das Bundekabinett hat am 6. April 2022 dem Entwurf zu einer umfangreichen Reform verschiedener Energiegesetzte zugestimmt.

Das Bundekabinett hat am 6. April 2022 dem Entwurf zu einer umfangreichen Reform verschiedener Energiegesetzte zugestimmt. Es sind unter anderem Erleichterungen für Haushalte geplant. Diese werden von einem niedrigeren Strompreis durch den Wegfall der EEG-Umlage profitieren können.

Kreis Paderborn. Bereits im Januar kündigte der Minister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck mit dem sogenannten Osterpaket, die größte energiepolitische Reform seit Jahrzenten an. Im Rahmen des Pakets werden verschiedene Gesetze, die den Ausbau von erneuerbaren Energien betreffen, novelliert. Dazu zählt unter anderem das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG). Ziel der Novellierung ist es, den Ausbau von regenerativen Energien voranzubringen und zu beschleunigen. Zentraler Baustein ist in Zuge dessen die Anhebung des Ausbauziels. Bis 2030 sollen 80% des deutschen Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Quellen wie Wind und Photovoltaik bezogen werden. Dieses Ziel bringt zahlreiche Maßnahmen mit sich, die den Ausbau von Wind- und Solarenergie beschleunigen sollen.

Welche Sofortmaßnahmen des Osterpakets haben einen direkten Einfluss auf die privaten Haushalte in Deutschland?

Unter anderem ist geplant, die EEG-Umlage zur Entlastung von privaten Haushalten aufzuheben. Das Ende der Umlage wird im Zuge des Osterpakets auf den 1. Juli 2022 vorgezogen. Damit sinkt der Strompreis für private Haushalte um 3,7 Cent pro Kilowattstunde. Der Preisnachlass soll in vollem Umfang an die Endverbraucherinnen und -verbraucher weitergegeben werden. Weitere Maßnahme im Osterpaket betreffen die Bereitstellung von erneuerbaren Energien von privaten Flächen und Hausdächern. Es sollen mehr Freiflächen für Solaranlagen auf dem Boden freigegeben und die Vergütung erhöht werden. Dabei wird unterschieden, ob der produzierte Strom vollständig ins Netz eingespeist oder anteilig selbstgenutzt wird. Solare Energie, die vollständig ins Netz gegeben wird, soll mit 13,8 Cent pro Kilowattstunde bezahlt werden. Haushalte, die den Strom der privaten Solaranlage allerdings selbstnutzen, erhalten hingegen eine individuelle Vergütung, die an den durchschnittlichen Eigenverbrauch angepasst wird. Das Ziel dieser Maßnahme ist es, so einen finanziellen Anreiz für die Volleinspeisung zu schaffen und auf diese Weise eine Alternative für Fälle zu schaffen, in denen die Eigenversorgung nicht möglich oder wirtschaftlich nicht lohnend ist.

Neben dem Klimaschutz soll das Bündel an Maßnahmen und Reformen auch dafür sorgen, Deutschlands Energieversorgung in Zukunft unabhängiger von Gaslieferungen aus dem Ausland zu machen. Über den Entwurf wird nun im Bundestag beraten. Im Juli 2022 soll die Novelle des EEG in Kraft treten.

 

der Kreis ist Mitglied im landesweiten Netzwerk ALTBAUNEU. Energieeffizienz und der Einsatz von erneuerbaren Energien bei der Sanierung von Altbauten sind zentrale Themen des Netzwerks.

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