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08.02.2018 Heizen mit erneuerbaren Energien

Neue Regeln für die BAFA-Förderung

Deutschland verpflichtet sich weiterhin den Klimaschutzzielen von Paris. Zur Erreichung dieser Ziele sind energieeffiziente Gebäude ein gewaltiger Meilenstein. Deshalb werden auch 2018 Hauseigentümer bei der energetischen Sanierung über Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt. Auch der Einbau von Heizungen, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden, wird weiterhin gefördert. Allerdings gibt es seit dem 1. Januar eine Änderung bei dieser Förderung.
Bisher konnte der Zuschuss für Solarthermie-Anlagen, Wärmepumpen, Pellet- oder Holzheizungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) innerhalb von neun Monaten nach Inbetriebnahme beantragt werden. Peter Wobbe-von Twickel vom Kreis Mettmann weiß: "Neu ist, dass der Förderantrag schon beim BAFA eingereicht sein muss, bevor der Auftrag für die neue Heizung vergeben wird. Sonst erhalten Hausbesitzer keinen Zuschuss mehr. Geplant werden darf die neue Heizung aber auch künftig schon vor der Antragstellung." Für Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2017 in Betrieb genommen wurden, gilt eine Übergangsregelung: Diese können auch 2018 nachträglich gefördert werden.
"Alle relevanten Förderprogramme stets aktuell und kompakt zusammengefasst finden sich auf den Internetseiten www.alt-bau-neu.de/kreis-mettmann . Nutzen Sie dieses Angebot, und sparen Sie viel Geld bei der energetischen Modernisierung Ihres Hauses", rät Wobbe-von Twickel.
Der Kreis Mettmann ist Mitglied im landesweiten Netz ALTBAUNEU, das zu Themen rund um die energetische Gebäudesanierung informiert. Es wird vom Wirtschaftsministerium NRW unterstützt und durch die EnergieAgentur.NRW koordiniert.