Kreis Mettmann

16.04.2021 Höhere Förderung bei der Energieberatung

KREIS METTMANN. Die „Energieberatung für Wohngebäude“, das neutrale Beratungsangebot des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für sanierungswillige Hausbesitzer, ist noch viel attraktiver geworden. „Vielen Gebäudeeigentümern ist noch nicht bekannt, dass die Förderung dieser Energieberatung von bisher 60 auf 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars angehoben wurde“, weiß Peter Wobbe-von Twickel von ALTBAUNEU des Kreises Mettmann. Dabei ist der Höchstsatz des Zuschusses mit 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und mit 1.700 Euro für Wohngebäude mit mehr als drei Wohneinheiten gedeckelt. Der Beratungsempfänger muss jedoch auch einen Eigenanteil leisten, der in den meisten Fällen jedoch sehr gering ausfällt. Der Zuschuss des BAFA wird direkt an den Energieberater gezahlt. Dieser ist verpflichtet, nur sein um den Zuschuss ermäßigtes Beratungshonorar in Rechnung zu stellen.
Eine umfassende Bestandsaufnahme des energetischen Zustands des Gebäudes ist der Ausgangspunkt, um das Eigenheim auf einen zukunftsfähigen Energiestandard zu bringen. Darauf aufbauend bietet das Beratungsangebot sowohl Infos für eine Komplettsanierung, als auch für den sogenannten „individuellen Sanierungsfahrplan“. Dieser enthält Vorschläge zur schrittweisen Verbesserung der Energieeffizienz, wenn die energetische Modernisierung peu à peu erfolgen soll. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist ein neu entwickeltes Beratungsinstrument und präsentiert die empfohlenen Sanierungsmaßnahmen übersichtlich. Wobbe-von Twickel weiter: „So kann das Haus über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert und der Primärenergiebedarf so weit wie möglich gesenkt werden. Darüber hinaus kann man bei der Umsetzung dieses Sanierungsfahrplans, im Rahmen der normalen „Bundesförderung effiziente Gebäude“ (BEG), noch eine zusätzliche Förderung für seine Investition in Höhe von 5 Prozent bekommen. Das rechnet sich!“
Bei der Energieberatung wird auch darauf hingewiesen, welche Fördermittel beantragt werden können. Die Ergebnisse werden in einem schriftlichen Energieberatungsbericht zusammengefasst.
Der Kreis Mettmann ist Mitglied im landesweiten Netzwerk ALTBAUNEU, das durch die EnergieAgentur.NRW koordiniert und vom NRW-Wirtschaftsministerium unterstützt wird. Energieeffizienz und der Einsatz von erneuerbaren Energien bei der Sanierung von Altbauten sind zentrale Themen des Netzwerks. Weitere Informationen und Kontaktdaten von antragsberechtigten Energieberatern (Achtung: die Berater müssen „Energieeffizienz-Experten“ laut BAFA sein), finden Sie auf: www.alt-bau-neu.de/kreis-mettmann unter „Energieberatung vor Ort/BAFA-Energiegutachten“ oder www.energie-effizienz-experten.de .