Skip to main content Skip to page footer

Der Energieausweis

Energieausweise für Gebäude wurden in Deutschland 2007 eingeführt, um den energetischen Zustand von Gebäuden für Mieter und Käufer von Immobilien transparenter zu machen. Grundsätzlich muss bei jedem Neubau, jeder Neuvermietung und bei jedem Verkauf einer Immobilie ein Energieausweis für das gesamte Gebäude vorliegen. Mit der neuen Energieeinsparverordnung, die am 1. Mai 2014 in Kraft trat, wurden die Anforderungen verschärft.

Weitergehende Informationen entnehmen Sie den Anlagen und der Rubrik "Wissenswertes" auf unserere Intenetplattform.  

Ausweis-Aussteller in Ihrer Nähe finden Sie mit Hilfe einer Suchfunktion
im Bereich Lokale Dienstleister/Energieberater.