Die letzte Übergangsfrist für ineffiziente Kaminöfen läuft zum Ende des Jahres 2024 aus. Dann müssen Kaminöfen, die vor dem 21.03.2010 in Betrieb genommen wurden, den Anforderungen des BImSchV entsprechen, andernfalls drohen empfindliche Geldstrafen.
Die schrittweise Umsetzung des Bundes Immissionsschutzgesetz (BImSchV) ist bereits seit mehreren Jahren im Gange. Mit Ablauf des Jahres 2024 läuft nun die letzte Übergangsfrist für ineffiziente Kaminöfen aus.
Eine gute Luftqualität ist essenziell für unsere Gesundheit und unser aller Wohlbefinden. Deshalb müssen mit dem 31.12.2024 nun auch Kaminöfen, die vor dem 22.03.2010 in Betrieb genommen wurden, den Anforderungen des BImSchV entsprechen. Dabei geht es nicht um ein generelles Verbot, sondern um die Einhaltung bestimmter Werte für einen möglichst effizienten und klimafreundlichen Betrieb von Kaminöfen. Die Grenzwerte der 1. Stufe des BImSchV werden angegeben mit 0,15 Gramm je Kubikmeter für Staub und 4 Gramm je Kubikmeter für Kohlenstoffmonoxid.
Sollten diese Werte nicht eingehalten werden, müssen die Kaminöfen mit entsprechenden Filtern nachgerüstet, ausgetauscht oder stillgelegt werden. Angaben zu diesen Werten finden Sie in der Regel in den Herstellerinformationen oder in der Übersichtstabelle des HKI - Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e. V. zu einzelnen Geräten nach Herstellern. Sollte der Hersteller keine Auskunft geben können und der Kaminofen ist dort nicht gelistet, kann der Schornsteinfeger eine entsprechende Messung durchführen.
Die Haushalte, die einen Kaminofen besitzen, sind dazu verpflichtet einen entsprechenden Nachweis zu erbringen. Andernfalls drohen bei Weiterbetrieb mögliche Geldstrafen.
Förderungen gibt es aktuell für wassergeführte Kaminöfen, welche die Wärme direkt in das zentrale Heizsystem einspeisen.
Weitere Informationen zu Möglichkeiten zur Energieeinsparungen in Wohnhäusern und weiteren Themen finden Sie unter www.alt-bau-neu.de/kreis-lippe/.
Der Kreis Lippe ist Mitglied im landesweiten Netz ALTBAUNEU, das zu Themen rund um die energetische Gebäudesanierung informiert. Es wird vom NRW-Wirtschaftsministerium unterstützt und durch die Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate koordiniert.
(Online-Pressemitteilung ABN vom 27.04.2023)