Das Gebäudeenergiegesetz gibt schrittweise Maßnahmen vor, um den Klimaschutz im Gebäudebereich voranzutreiben und damit die Klimaziele zu erreichen
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch als Heizungsgesetz bekannt, tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und wird auch Auswirkungen auf die Haushalte im Kreis Lippe haben. Das Gesetz fordert, dass Heizungen in Neubauten ab 2024 mit einem Anteil von mindestens 65 % erneuerbarer Energie betrieben werden. Die Umsetzung des Gesetzes für Bestandsgebäude hängt von den verpflichtenden kommunalen Wärmeplanungen ab, also der Prüfung, in welchen Bereichen die Gebäude mit einer klimafreundlichen Wärmelösung versorgt werden können. Städte mit über 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern haben damit bis Mitte 2026 Zeit, die restlichen Kommunen bis 2028. Erst nach Vorliegen dieser Pläne gelten die Vorgaben des GEG auch für Bestandsgebäude.
Das Gesetz erlaubt grundsätzlich den Einsatz verschiedener umweltfreundlicher Heizsysteme, darunter Wärmepumpen, Fernwärme, Pellet- und Holzheizungen, Solarthermie sowie Hybridheizungen, die erneuerbare und konventionelle Energiequellen miteinander kombinieren. Sogar Gasheizungen sind nach 2024 erlaubt, wenn sie wasserstofftauglich und auf eine spätere Umrüstung ausgelegt sind. Sollte kein grüner Wasserstoff zur Verfügung stehen, bestehen ab 2029 zeitlich gestaffelte Anforderungen an den Einsatz von Biogas in diesen Gasheizungen: beginnend mit 15 % im Jahr 2029, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040. Auch moderne Ölheizungen können ab 2024 noch verbaut werden, sofern sie bis zu 65 % erneuerbare Kraftstoffe beimischen können. Bestehende, funktionierende Öl- und Gasheizungen können zunächst weiterhin betrieben und bei Bedarf repariert werden. Es besteht keine sofortige Austauschpflicht. Erst ab 2045 dürfen Gebäude laut GEG nur noch rein klimafreundlich geheizt werden.
Wenn neue Heizungen mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen installiert werden, besteht eine Beratungspflicht für Haushalte durch qualifizierte Energie-Expertinnen und Experten. Die Beratung soll auf die Wärmeplanung und mögliche Kostenrisiken, einschließlich steigender CO2-Preise, hinweisen.
Grundsätzlich fördert der Staat den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen mit mindestens 30 % der Investitionskosten. Je nach eigenem Einkommen und dem Zeitpunkt des Heizungstauschs (bis 2028) ist eine Förderung bis maximal 70 % möglich. Vermieterinnen und Vermieter von Wohngebäuden können Investitionskosten für den Heizungstausch nun auch bis zu 10 % auf die Miete umlegen, vorausgesetzt, sie nehmen staatliche Förderungen in Anspruch und ziehen die Fördermittel von den umlegbaren Kosten ab. Gleichzeitig darf sich die Monatsmiete durch einen Heizungstausch um nicht mehr als 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche erhöhen, um Mieterinnen und Mieter zu schützen. Bei weiteren Modernisierungsmaßnahmen, wie z.B. Dämmung, greift diese Grenze jedoch nicht.
Weitere Informationen zu Möglichkeiten der Energieeinsparung in Wohnhäusern und weiteren Themen finden Sie unter www.alt-bau-neu.de/kreis-lippe.
Der Kreis Lippe ist Mitglied im landesweiten Netz ALTBAUNEU, das zu Themen rund um die energetische Gebäudesanierung informiert. Es wird vom NRW-Wirtschaftsministerium unterstützt und durch die Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate koordiniert.
(Online-Pressemitteilung ABN vom 26.09.2023)