Kreis Kleve

Hof- und Fassadenprogramm - Gemeinde Kerken

 

Fassaden, Höfe und Gärten tragen einen großen Teil zum lokalen Erscheinungs- bzw. Ortsbild bei. Eine ansprechend gestaltete Fassade oder eine gepflegte Gartenfläche geben einem Ort eine positive und einladende Ausstrahlung und kann so zur Aufwertung des öffentlichen Raums führen.

Um private Eigentümerinnen und Eigentümer in den Ortskernen Aldekerk und Nieukerk bei der Gestaltung von Haus, Hof und Fassade zu unterstützen, können mithilfe des Fassaden- und Hofflächenprogramms 50% der förderfähigen Kosten bezuschusst werden.

Wichtige Kriterien für das Fassaden- und Hofflächenprogramm:

  • Die Maßnahme erfolgt innerhalb der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches.
  • Mit der Umsetzung der Maßnahme wurde noch nicht begonnen.
  • Das Gebäude ist nicht im staatlichen oder kommunalen Besitz.
  • Das Gebäude ist zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindst. 10 Jahre alt.
  • Die geförderten Maßnahmen führen zu einer Aufwertung des Ortsbildes und sind öffentlich einsehbar.
  • Antragsberechtigt sind private Eigentümerinnen/private Eigentümer, Eigentümergemeinschaften/Erbbauberechtigte sowie Mieterinnen/Mieter und Nutzungsberechtigte mit schriftlicher Zustimmung der Eigentümerin/des Eigentümers

 

Welche Maßnahmen können gefördert werden?

  • Gestaltungs- und Fassadenaufwertungen mit positiver Wirkung für den öffentlichen Raum.
  • Maßnahmen zur Hofentsiegelung und ökologischen Verbesserung.
  • Gestaltung von Hof- und Gartenflächen, städtebauliche Verbesserungen.
  • Maßnahmen/Gestaltung von Außenwänden und Dächern.            

 

Nicht förderfähig sind:

  • Wärmeschutzmaßnahmen (ausgenommen sind Endputz und – anstrich)
  • Errichtung und Neugestaltung von Stellplätzen

 

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.ortskerne-kerken.de/haus-hof-fassadenprogramm

 

Kontakt:

Herr Florian Niewerth

Tel. 02833 922-190

E-Mail: florian.niewerth@kerken.de