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Neuerungen der BEG-Richtlinie

In Wohngebäuden steckt großes CO2- und Energiesparpotenzial

Ein großer Teil des CO2-Ausstoßes fällt durch das Beheizen und den Energieverbrauch in privaten Haushalten und Wohngebäuden an. Das Potenzial hat auch die Bundesregierung längst entdeckt und zu Anfang des Jahres die Förderlandschaft neu geordnet. In der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) wurden die bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammengefasst und so übersichtlicher gestaltet.

(Kreis Coesfeld) In Wohngebäude steckt großes CO2- und Energiesparpotenzial. Ein großer Teil des CO2-Ausstoßes fällt durch das Beheizen und den Energieverbrauch in privaten Haushalten und Wohngebäuden an. Das Potenzial hat auch die Bundesregierung längst entdeckt und zu Anfang des Jahres die Förderlandschaft neu geordnet. In der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) wurden die bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammengefasst und so übersichtlicher gestaltet.

Zum 1. Januar 2021 wurde bereits die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aufgenommen. „Gefördert werden Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik, Erneuerbare Energien für Heizungen, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme“, informiert Gebäudeenergieberater André Harbring von der gemeinsamen Initiative vom Kreis Coesfeld und Kreishandwerkerschaft. Die BEG-Förderung im Bereich der Wohn- und Nichtwohngebäude (Zuschuss- und Kreditvariante) sowie die Einzelmaßnahmen in der Kreditvariante sind für die Durchführung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zum 1. Juli 2021 vorbereitet. Dabei gilt grundsätzlich, dass die Förderung nur erfolgt, wenn die Beantragung vor Maßnahmenbeginn, das bedeutet in der Regel vor Beauftragung des Handwerkunternehmens, eingereicht wurde.

Für die Sanierung von Wohngebäuden gab es unter anderem Nachbesserungen beim geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Wenn energetische Sanierungsmaßnahmen Teil eines geförderten iSFP sind und diese in einem Zeitraum von maximal 15 Jahren umgesetzt werden, dann erhöht sich der vorgesehene Fördersatz um fünf Prozentpunkte. „Die Erhöhung der Förderung um 5% ist wirklich eine tolle Sache, um bei der Sanierung zusätzliches Geld zu sparen“, sagt André Harbring.

Der Kreis Coesfeld ist Mitglied im landesweiten Netzwerk ALTBAUNEU, das durch die EnergieAgentur.NRW koordiniert und vom NRW-Wirtschaftsministerium unterstützt wird. Energieeffizienz und Wärmenutzung sind zentrale Themen des Netzwerks, das neben der Sanierung von Altbauten auch umfassend über die Möglichkeiten der Heizungsoptimierung informiert.

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