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Neue gesetzliche Vorgaben für die nachhaltige Wärmeversorgung - Netzwerk ALTBAUNEU Kreis Coesfeld informiert auf dem Punkt, was sich mit dem neuen Heizungsgesetz und den Förderungen ändert

Februar 2024

 

Mit dem Start des neuen Jahres stehen Verbraucherinnen und Verbraucher vor einigen Veränderungen. Gemäß den aktualisierten Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), auch bekannt als Heizungsgesetz, müssen ab Januar neu installierte Heizungen einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien aufweisen. Zunächst betrifft diese Regelung ausschließlich Neubauten in entsprechenden Gebieten, außerhalb dieser Neubaugebiete tritt die Regelung erst ab 2026 in Kraft. Das Gesetz verfolgt das Ziel, den Übergang zu umweltfreundlichen Heizmethoden zu fördern, indem es eine Vielzahl von Heizsystemen einschließlich Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Fernwärme aus erneuerbaren Energien aufzeigt.

Mit dem Start des neuen Jahres stehen Verbraucherinnen und Verbraucher vor einigen Veränderungen. Gemäß den aktualisierten Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), auch bekannt als Heizungsgesetz, müssen ab Januar neu installierte Heizungen einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien aufweisen. Zunächst betrifft diese Regelung ausschließlich Neubauten in entsprechenden Gebieten, außerhalb dieser Neubaugebiete tritt die Regelung erst ab 2026 in Kraft. Das Gesetz verfolgt das Ziel, den Übergang zu umweltfreundlichen Heizmethoden zu fördern, indem es eine Vielzahl von Heizsystemen einschließlich Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Fernwärme aus erneuerbaren Energien aufzeigt.

Bis zum Jahr 2044 besteht die Möglichkeit, bestehende Öl- und Gasheizungen weiter zu betreiben. Sollte eine Gas- oder Ölheizung einen Defekt aufweisen, ist es gestattet, Reparaturen vorzunehmen. Für Geräte, die nicht mehr repariert werden können, gibt es Übergangslösungen und festgelegte Fristen. Für den Einbau von Öl- und Gasheizungen gilt ab 2029 die Anforderung, einen zunehmenden Anteil erneuerbarer Energien zu nutzen, der bis zum Jahr 2045 auf 100 Prozent steigt.

Gleichzeitig steigen die CO²-Preise kontinuierlich an. Im vergangenen Jahr wurde die Erhöhung des festgelegten CO²-Preises von 30 auf 45 Euro je Tonne CO2 im Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 beschlossen. Das wirkt ab 2024 auch geringfügig auf die Preise für Benzin, Heizöl und Gas, sodass die Preise um etwa 0,33 Cent pro Kilowattstunden Gas und um 4,8 Cent pro Liter für Heizöl steigen. Der CO²-Preis wird in den nächsten Jahren schrittweise angehoben. Die steigenden Kosten von fossilen Brennstoffen sind ein gutes Argument für die Investition in erneuerbare Energien. Aktuell sind Wärmepumpen besonders gefragt und auch das Interesse an energetischen Sanierungen rund um das Haus steigt, erläutert André Harbring von der Kreishandwerkerschaft Coesfeld.

Um die Endverbraucherinnen und -verbraucher finanziell bei einem Umstieg zu unterstützen, erweitert Deutschland ab 2024 in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die Fördermöglichkeiten für den Einbau klimafreundlicher Heizungen. Die neue Förderung für den Heizungstausch beinhaltet eine Grundförderung von 30 Prozent, die allen privaten Hauseigentümerinnen und -eigentümern offensteht. Für den Einbau bestimmter Wärmepumpen gibt es einen Effizienz-Bonus von zusätzlich 5 Prozent und Biomasseheizungen erhalten einen Zuschlag von 2.500 Euro bei Einhaltung bestimmter Emissionsgrenzwerte.

Selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern wird ein Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent gewährt, der ab Ende 2028 alle zwei Jahre um 3 Prozent abnimmt. Ein einkommensabhängiger Bonus von 30 Prozent für Selbstnutzende mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro wird erstmals eingeführt. Die Boni sind kumulierbar, sodass die Gesamtförderung für den Heizungstausch bis zu 70 Prozent betragen kann, wobei die förderfähigen Ausgaben auf 30.000 Euro begrenzt sind.

Weiterhin können Zuschüsse für Effizienzmaßnahmen wie Dämmung, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung beantragt werden, mit einem Fördersatz von bis zu 20 Prozent. Die Grundsatzförderung beträgt weiterhin 15 Prozent, plus einem Bonus von 5 Prozent bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (ISFP). Die förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen sind auf 60.000 Euro pro Wohneinheit mit Sanierungsfahrplan und 30.000 Euro ohne begrenzt.

Die Zuschüsse für den Heizungstausch können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden, während Investitionskostenzuschüsse für Effizienzmaßnahmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden können. Es zeigt sich, dass sich aufgrund verschiedener gesetzlicher Änderungen und Neuerungen in der Förderlandschaft Änderungen für Privathaushalte ergeben. Diese treten zwar nicht unmittelbar in Kraft, dennoch kann es sich lohnen, frühzeitig über Sanierungsmaßnahmen, Heizungsoptimierung oder auch Heizungswechsel nachzudenken, sagt André Harbring von der Kreishandwerkerschaft.

Erste Informationen zur Gebäudesanierung von Einfamilienhäusern, zum energieeffizienten Heizen oder zu den kostenlosen vor-Ort Energieberatungen im Kreis Coesfeld (EnergieDialoge) finden sich unter www.alt-bau-neu.de/kreis/coesfeld. Der Kreis Coesfeld ist Mitglied im landesweiten Netzwerk ALTBAUNEU, das zu Themen rund um die energetische Gebäudesanierung informiert. Es wird vom NRW-Wirtschaftsministerium unterstützt und durch die Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate koordiniert.

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