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Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude

Neues Förderprogramm für effiziente Gebäude zur Förderung von baulichen Einzelmaßnahmen (BEG-EM) zur energetischen Sanierung geht an den Start.

Mit Jahresbeginn hat die Bundesregierung ein neues Förderprogramm aufgelegt, was sich „BEG – EM“ nennt. BEG – EM steht für Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen.

Im Gegensatz zu vorangehenden Förderprogrammen, bei denen aus Gründen des EU-Rechts lediglich Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen in Privatbesitz mit direkten Zuschüssen gefördert werden durften, ist dies nun für alle Gebäude möglich.

Einzelmaßnahmen z.B. an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik, die den technischen Voraussetzungen dieses Programms entsprechen, können Sie einen Zuschuss von 20% beantragen.

Die Höhe der förderfähigen Ausgaben lag bisher in Summe bei 50.000€ von denen dann 20% als Förderung zurückerstattet wurden. Mit der neuen Bundesförderung wird dieser Betrag auf in Summe 60.000€ pro Jahr erhöht, sodass bis zu 12.000€ Fördermittel für eine Einzelmaßnahme erwartet werden können.

Ziel der Bundesregierung bleibt es weiterhin Deutschland bis 2050 klimaneutral zu machen. Dafür ist es auch notwendig, dass sich die CO2-Bilanz bei Gebäuden in den Bereichen Wärme und Energie weiter verbessert.

Ein Baustein dafür ist auch die CO2-Steuer, die Verbraucher bereits Anfang 2021 auf den Anzeigetafeln der Tankstellen bemerkt haben dürften.

Gehen wir von einer jährlichen Steigerung der Energiekosten von nur 5% aus und addieren dazu die bei 2025 feststehende CO2-Steuer zahlen wir 2025 ca. 2,00€ für den Liter Treibstoff!

Die CO2-Steuer zählt auch für Ihr Gebäude, wenn es mit Gas- oder Öl beheizt wird.

Wir können Ihnen nur raten so schnell wie möglich dieser Preisentwicklung entgegenzuwirken und in Ihr Gebäude zu investieren! Hier sollten wir gemeinsam clever planen und Ihr(e) Gebäude schon heute auf 2050 vorbereiten.

Mit den Fördermitteln des Bundes ist es kinderleicht!
Weitere Änderungen zu den vorangegangenen Programmen ist, Gebäude die älter sind als 5 Jahre (es gilt das Datum des Bauantrags) können dieses Programm in Anspruch nehmen.

Eigenleistungen sind nicht förderfähig, um so die Qualität und die Gewährleistung der Arbeiten abzusichern.

Auch ist die Austauschpflicht von Heizkesseln nicht mehr gegeben!

 

Der geförderte „individuelle Sanierungsfahrplan“ (iSFP) für Ihr Wohngebäude

Durch den iSFP erhöht sich die Förderrate um 5%. Mit dem Sanierungsfahrplan bekommen Sie also nicht 20%, sondern sogar 25% der förderfähigen Kosten.

Ihre Kosten für diesen Fahrplan beginnen etwa bei 325,00€ und wird meistens je nach Aufwand vor der Erstellung ausgehandelt. Da Sie den iSFP Bonus von 5% auf Ihre Sanierung erhalten, ist die Investition in den iSFP, der im Übrigen 15 Jahre gültig ist, sicher gut angelegt.

Rechenbeispiel:
In einem Gebäude vom Baujahr 1984 werden die (37 Jahr alten) Fenster ausgetauscht. Die doppelverglasten Fenster kosten laut Handwerkerangebot 13.200,00€. Diese sind nicht förderfähig. Den Anteil der Lohnkosten des Handwerkers können Sie in der nächsten Steuererklärung ansetzen.

Mehrkosten für förderfähige, dreifachverglaste Fenster liegen in diesem Beispiel bei 1.100,00€. Also insgesamt bei 14.300,00€. Abzüglich der Förderung von 20% zahlen Sie dann lediglich noch 11.440,00€ nach Abzug der Fördergelder und sparen noch etwa 75,00€ Energie pro Jahr durch bessere Bauteile! Sollten Sie dann den iSFP vorlegen können, erhalten Sie durch den iSFP-Bonus von 5% nochmals 715,00€ zusätzlich!

Als Resümee lässt sich ableiten, dass so trotz höherwertigerer Bauteile weniger Kosten entstehten. Was man nicht in Euro und Cent fassen kann ist dabei die Steigerung der Behaglichkeit im Gebäude und das gute Gefühl Klima und Umwelt etwas Gutes getan zu haben.

Sanierungsbeispiel:
2015 wurden in einem Einfamilienhaus bereits die Heizung, Außenfenster und Haustür getauscht. Dafür wurde damals aus dem Gebäudesanierungsprogramm der Bundesregierung 42.000,00€ an förderfähigen Kosten angesetzt (Zuschuss damals 4.200,00€). Nach dem Programm des vergangenen Jahres, hätten Sie die Möglichkeit noch Kosten von 8.000,00€ (Differenz zu 50.000,00€) hinzuzurechnen, von denen 1.600,00€ als Zuschuss zurückerstattet worden wären.

Mit dem nun gültigen BEG – EM geht alles wieder von vorne los. Sie können 60.000,00€ förderfähige Kosten sammeln.

Im Beispiel wird nun das Dach nach den technischen Anforderungen des Programms gedämmt. Alles von außen, ohne große Baustelle von innen! Es kommen sogar Materialien zum Tragen, die nicht nur im Winter die Wärme im Haus behält, sondern auch starke Hitze im Sommer aus dem Schlafzimmer. Mit den neuen ebenfalls förderfähigen Dachfenstern zusammen wurde 52.000,00€ ausgegeben. Schon 20% Förderung hätten sich hier gelohnt, 10.400,00€. Der iSFP Bonus von 5% erhöhte jedoch die Förderung auf 13.000,00€.

Im kommenden Jahr ist die Außenwand an der Reihe, im nächsten Kalenderjahr stehen nämlich wie gesagt wieder 60.000,00€ zur Verfügung.

Wie ist der weitere Ablauf?
Sprechen Sie uns an, wir vereinbaren gerne mit Ihnen einen Termin, um den weiteren Ablauf zu besprechen.

Sie haben die Möglichkeit uns zu bevollmächtigen, um die gesamte Korrespondenz mit dem Fördermittelgeber zu erledigen. Sie brauchen dazu einen Energieeffizienz – Experten, wie wir es zum Bespiel sind, ohne den Sie diese Anträge nicht stellen können.

Wichtig, bevor der Antrag nicht beim Fördermittelgeber eingereicht und der Eingang bestätigt wurde, dürfen Sie keine Aufträge vergeben!

Kontakt:       
SGKH Service GmbH der Kreishandwerkerschaft Coesfeld
André Harbring, Borkener Str., 48653 Coesfeld

Tel: 02541/9456-30       
E-Mail: harbring@kh-coesfeld.de   

Wenden Sie sich gerne von Mo – Fr zwischen 08.00 und 12.00 Uhr, sowie Di & Do auch von 14.00 bis 17.00 Uhr an meine Kollegin Nicole Haupt Tel. 02541/9456-46  
energieberatung@kh-coesfeld.de

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