Quelle: CC BY-SA 3.0, EnergieAgentur.NRW
Energieausweise für Wohngebäude haben eine Gültigkeit von zehn Jahren. Und in diesem Sommer sind es nun zehn Jahre her, dass die ersten Häuser mit diesem Energie-Label ausgestattet wurden. Folglich müssen ab Mitte des Jahres die ersten Energieausweise erneuert werden.
„Hauseigentümer dieser Gebäude müssen aber nicht direkt handeln“, weiß André Harbring, Gebäudeenergieberater bei der Kreishandwerkerschaft Coesfeld, „ein aktueller Energieausweis muss nur dann vorliegen, wenn ein Haus verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll.“ Dabei ist aber darauf zu achten, dass diese Verpflichtung auch dann gilt, wenn einzelne Wohnungen eines Hauses verkauft, vermietet oder verpachtet werden. Denn der Energieausweis wird immer für das ganze Gebäude und nicht für einzelne Wohnungen ausgestellt.
Weitere Informationen rund um den Energieausweis finden sich im Bereich „Wissenswertes“ auf dem Internetportal „Clever wohnen im Kreis Coesfeld“, einer Gemeinschaftsinitiative des Kreises, der Kreishandwerkerschaft und weiterer Kooperationspartner: www.alt-bau-neu.de/kreis-coesfeld/wissenswertes.asp