Deutschland verpflichtet sich weiterhin den Klimaschutzzielen von Paris. Zur Erreichung dieser Ziele sind energieeffiziente Gebäude ein wichtiger Meilenstein. Deshalb werden auch Hauseigentümer auch in 2018 bei der energetischen Sanierung über Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt. Und auch der Einbau von mit erneuerbaren Energien betriebenen Heizungen wird weiterhin gefördert. Aber Achtung! Ab dem 1. Januar 2018 gibt es eine Änderung bei dieser Förderung.
Bisher konnte der Zuschuss für Solarthermie-Anlage, Wärmepumpe, Pelletheizungoder Holzheizung beim BAFA innerhalb von neun Monaten nach Inbetriebnahme der Heizung beantragt werden. André Harbring, Gebäudeenergieberater bei der Kreishandwerkerschaft Coesfeld weiß: „AbAnfang des Jahres muss der Förderantrag schon beim BAFA eingereicht sein, bevor der Auftrag für die neue Heizung vergeben wird. Sonst erhalten Hausbesitzerkeinen Zuschuss mehr. Geplant werden darf die neue Heizung aber auch künftig schon vor der Antragstellung.“ Für Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2017 in Betrieb genommen werden, gilt eine Übergangsregelung: Diese können auch 2018 nachträglich gefördert werden.
„Alle relevanten Förderprogramme, stets aktuell und kompakt zusammengefasst, finden Sie auf den Internetseiten www.alt-bau-neu.de/kreis-coesfeld im Bereich „Förderung“. Nutzen Sie dieses Angebot, und sparen Sie viel Geld bei der energetischen Modernisierung Ihres Hauses“, rät Mathias Raabe vom Kreis Coesfeld.