Kurz vor Ende des letzten Jahres war es soweit: Der Bundesrat verabschiedete das überarbeitete „Klimapaket“; damit sind weitreichende Änderungen für Hausbesitzer verbunden. Die Energiekosten unsanierter Gebäude mit Heizungsanlagen, die auf fossilen Brennstoffen basieren, werden zukünftig steigen – und gleichzeitig sinken die Kosten für gedämmte Häuser, die erneuerbare Energien nutzen. Mehrkosten können aber vermieden werden, wenn das Haus energieeffizient saniert und zukünftig mit erneuerbaren Energien beheizt wird oder die Beheizung durch diese Energien unterstützt wird. Damit die Investitionsentscheidung für eine Sanierung leichter fällt, wurde in Berlin die staatliche Förderung aufgestockt.
„Bei Gas- oder Öl-Heizungen werden sich die Energiekosten durch den geplanten CO2-Preis ab 2021 deutlich erhöhen“, so Mathias Raabe, der beim Kreis Coesfeld die Gemeinschaftsinitiative „Clever wohnen im Kreis Coesfeld“ koordiniert. Bei einem jährlichen Verbrauch von 3.000 Litern Heizöl beträgt der Zuschlag bis 2025 insgesamt rund 1.800,- EUR. Weitere Preissteigerungen sind angekündigt.
Im günstigsten Fall, beim Umstieg auf eine Heizung mit regenerativer Energie, kann es für den Austausch der Heizung eine Förderung von bis zu 45 Prozent durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle geben. Das bedeutet, dass fast die Hälfte der Kosten übernommen wird. André Harbring, Gebäudeenergieberater bei der Service GmbH der Kreishandwerkerschaft Coesfeld, ergänzt: „Eine verbesserte Förderung gibt es seit neuestem auch für die Dämmung des Hauses. Denn oftmals ist es sinnvoll, zuerst den Energieverbrauch zu reduzieren, bevor über neue Technik im Heizungskeller nachgedacht wird: 20 statt bisher 10 Prozent können nun als direkter Zuschuss der KfW-Bank fließen.“
Auch neu ist die steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen: Private Eigentümer, die jetzt ihre Heizungsanlage erneuern, eine Lüftungsanlage einbauen, ihr Haus dämmen oder energieeffiziente Fenster einsetzen lassen, können 20 Prozent von bis zu 200.000 EUR Sanierungskosten über einen Zeitraum von drei Jahren von ihrer Steuerschuld abziehen. Harbring weiter: „Sanierungsentscheidungen müssen jetzt aber nicht übers Knie gebrochen werden. Die Regelung gilt sicher bis 2029.“ Damit auch die richtige Sanierungsmaßnahme vorgenommen wird, rät Harbring zu einer individuellen Energieberatung. Auch diese Kosten können zu 50 Prozent von der Steuerschuld abgezogen werden.
Abbildung: Die Bundesregierung fördert Sanierungsmaßahmen (Bildquelle/Montage: Pixabay).
„Clever Wohnen im Kreis Coesfeld“ ist eine Gemeinschaftsinitiative des Kreises Coesfeld und der Kreishandwerkerschaft sowie weiterer Partner; Energieeffizienz und der Einsatz von erneuerbaren Energien bei der Sanierung von Altbauten sind zentrale Themen des Netzwerks. Weitere Infos erhält man direkt bei André Harbring (energieberatung@kh-coesfeld.de, Telefon 02541 / 9456-30) oder unter www.alt-bau-neu.de/kreis-coesfeld (Rubrik „Förderung“). Hier findet sich auch das Förder.Navi der EnergieAgentur.NRW mit detaillierten Informationen zu den neuen attraktiven Förderkonditionen.
Gemeinsam mit dem Klimaschutzmanagement des Kreises Coesfeld soll die neue Förderkulisse auch im Rahmen von Informationsveranstaltungen thematisiert werden. „In Abstimmung mit den Kommunen möchten wir diese Informationen möglichst breit streuen, um über die Gebäudemodernisierung einen weiteren Beitrag zum Klimaschutz im Kreis Coesfeld zu leisten“, kündigt Kreis-Klimaschutzmanagerin Kristin Holz an.