Den Energieverlusten auf der Spur
08.12.2008/Kreis Coesfeld. Auch in diesem Winter
bietet die Initiative „Clever wohnen im Kreis Coesfeld“, die im wesentlichen vom
Kreis Coesfeld und der Kreishandwerkerschaft Coesfeld getragen wird, in
Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden privaten Hauseigentümern
eine Thermografie-Aktion an. Dabei werden die energetischen Schwachstellen
eines Gebäudes aufgedeckt: Wo geht Wärme verloren? Und wo sollte saniert
werden? Ein erster Informationsabend dazu findet am 16.
Dezember 2008 um 19:30 Uhr im Kreishaus I in Coesfeld statt.
Mithilfe hochwertiger Infrarot-Kameras werden
Wärmebilder erstellt, die aufzeigen, an welchen Stellen des Gebäudes Wärme verloren
geht. Um aussagefähige Aufnahmen, etwa von Gebäudefassaden oder von geneigten
Dächern machen zu können, muss eine Temperaturdifferenz zwischen innen und
außen von mindesten 10 Grad Celsius vorherrschen. Daher werden die Aufnahmen
meist in der kalten Jahreszeit – vorwiegend nachts – bei Außentemperaturen von
maximal 5 Grad Celsius gemacht.
„Ein Thermografiegutachten liefert
Entscheidungshilfen zum Umfang von energetischen Sanierungs- und
Modernisierungsmaßnahmen“, erläutert Bernd Küppers vom Kreis Coesfeld. Denn es
beschreibt nicht nur die auf jedem
Thermogramm zu erkennenden Schwachstellen, sondern gibt auch konkrete
Empfehlungen, was hinsichtlich der erkannten Schwachstellen zu tun ist. Außerdem werden den Hauseigentümern die
Ergebnisse der thermographischen Untersuchung in einem Abschlussgespräch näher
erläutert.
Die im Rahmen der diesjährigen Aktion erstellten Thermografiegutachten
werden nach den Förderrichtlinien der Bundesanstalt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit maximal 50 Prozent Gutachtenkosten bezuschusst. Für
ein freistehendes Gebäude mit maximal drei Wohneinheiten beispielsweise beträgt
der Eigenanteil bei einem Thermografiegutachten 150,00 EURO. Um die
BAFA-Förderung kümmert sich das ausführende Unternehmen, die Firma
Bau-Qualitäts-Sicherungs GmbH. Voraussetzung für die Förderung und damit für
die Teilnahme an der Thermografie-Aktion ist allerdings, dass der Bauantrag für
das Wohngebäude bis zum 31. Dezember 1994 gestellt wurde – oder bis zu diesem
Stichtag die Bauanzeige erstattet worden ist.
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