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Energieausweis für Wohngebäude

[bild5195] Was Sie zum Energieausweis wissen sollten ...

Energieausweise für Gebäude wurden in Deutschland im Jahr 2007 eingeführt, um den  energetischen Zustand von Gebäuden für Mietparteien und Kaufinteressierte von Immobilien transparenter zu machen.

Die EU hat mit der Fassung der Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden im Jahr 2010 die Stärkung des Energieausweises beschlossen. Mit dem seit 01.11.2020 in Kraft gesetzten Gebäudenergiegesetz und der zuvor geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) werden diese Vorgaben in Deutschland umgesetzt. Grundsätzlich muss bei jedem Neubau,  jeder Neuvermietung und bei jedem Verkauf einer Immobilie ein Energieausweis vorliegen.

Weitere spannende Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer.