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Solarenergie auf Denkmälern

Zahlreiche Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmälern wollen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und ihr Denkmal mit einer Solaranlage zukunftsfest machen. Was es dabei zu beachten gibt und wie eine Erlaubnis der Denkmalbehörde ausgestellt werden kann, erklärt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.

[bild5220] Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlichte am 08. November 2022 die „Entscheidungsrichtlinien für Solaranlagen auf Denkmälern“. Dieser Erlass stellt sowohl für Behörden als auch für Eigentümer:innen von Denkmälern dar, unter welchen Bedingungen die Errichtung von Solaranlagen auf Denkmälern ermöglicht werden kann. Hintergrund dieses Erlasses ist die Änderung des  Denkmalschutzgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 01. Juni 2022. In diesem soll erstmals der fortschreitende Klimawandel und die Sicherstellung der Energieversorgung berücksichtigt werden. Die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zur Errichtung einer Solaranlage an oder auf einem Denkmal soll demnach gegeben werden, wenn in das Erscheinungsbild  oder in die Substanz des Denkmals nur geringfügig eingegriffen wird. Solaranlagen, die nicht vom öffentlichen Raum aus einsehbar sind, sind in der Regel zu erlauben.

„Zahlreiche Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmälern wollen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und ihr Denkmal mit einer Solaranlage zukunftsfest machen. Mit den neuen Entscheidungsleitlinien für die Denkmalbehörden trägt das Land Nordrhein-Westfalen dem Rechnung. Jedes Denkmal ist einzigartig und auch weiterhin bedarf es einer Einzelfallentscheidung (…)“, so Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Quelle: https://www.mhkbd.nrw/ministerin-scharrenbach-land-nordrhein-westfalen-erleichtertsolaranlagen-auf-denkmaelern