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Klimaschutzleitlinien vom Rat beschlossen

Klimaschutzleitlinien - Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln

Klimaschutz ist integraler Bestandteil von Prozessen der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln

Am 17. März 2022 hat der Rat der Stadt Köln die so genannten Klimaschutz-Leitlinien (Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln) beschlossen.

Damit wird ein Baustein aus dem Maßnahmenprogramm „KölnKlimaAktiv 2022“ (3680/2018) umgesetzt und zugleich auf den Klimanotstand reagiert bzw. ein Beitrag auf dem Weg in Richtung der bis 2035 angestrebten gesamtstädtischen Klimaneutralität geleistet. Bekanntlich stellt der Bereich Planen und Bauen in der wachsenden Stadt Köln einen wichtigen Klimaschutzhebel dar.

Ziel der Leitlinien ist eine frühzeitige Berücksichtigung von Klimaschutzkriterien in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben. Die Leitlinien dienen der Implementierung von Klimaschutzaspekten in Qualifizierungsverfahren, in der verbindlichen Bauleitplanung (betrifft ausschließlich die Neuaufstellung) und hinsichtlich der Veräußerung und Erbbaurechtsbestellung kommunaler Flächen. In Verfahren der Baugenehmigung nach §§ 30, 34 und 35 BauGB haben die Leitlinien empfehlenden Charakter und sensibilisieren die jeweils Verantwortlichen für die Klimaschutzrelevanz ihrer Entscheidungen und Planungen. Die Kernanforderung ist ein hoher baulicher Standard von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Verbindung mit einer möglichst vollständigen Versorgung mit lokal verfügbaren regenerativen Energien und konsequenter Nutzung von Photovoltaik. Sie finden in allen neuen Bebauungsplanverfahren Anwendung, in denen die förmlichen Beteiligungen nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Zeitpunkt des Ratsbeschlusses noch nicht eingeleitet worden sind. Bezüglich der Veräußerung von Grundstücken oder der Bestellung von Erbbaurechten kommunaler Flächen gelten die Anforderungen aus den Leitlinien für alle Verkaufsbeschlüsse oder Beschlüsse zur Bestellung eines Erbbaurechtes, die nach dem Ratsbeschluss über die Klimaschutzleitlinien gefasst werden. Die Leitlinien enthalten neben verbindlichen Vorgaben auch Empfehlungen und folgen einem modularen Ansatz. Das Stufenmodell sieht neben der regelmäßigen Prüfung und ggf. Modifizierung der Anforderungen und Empfehlungen aus diesem ersten Modul auf Basis der gesammelten Praxiserfahrungen und gemäß der jeweils aktuell geltenden Rahmenbedingungen perspektivisch auch eine Erweiterung inhaltlicher Art vor. Themen könnten das Bauen im Bestand oder die Kreislaufwirtschaft sein.