Energieausweis für Wohngebäude
Was Sie zum Energieausweis wissen sollten ...
Energieausweise für Gebäude wurden in Deutschland im Jahr 2007 eingeführt, um den energetischen Zustand von Gebäuden für Mietparteien und Kaufinteressierte von Immobilien transparenter zu machen.
Die EU hat mit der Fassung der Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden im Jahr 2010 die Stärkung des Energieausweises beschlossen. Mit dem seit 01.11.2020 in Kraft gesetzten Gebäudenergiegesetz und der zuvor geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) werden diese Vorgaben in Deutschland umgesetzt. Grundsätzlich muss bei jedem Neubau, jeder Neuvermietung und bei jedem Verkauf einer Immobilie ein Energieausweis vorliegen.
Ist mein bereits vorhandener Energieausweis noch gültig?
Energieausweise haben ab dem Tag der Ausstellung eine 10-jährige Gültigkeit. Für alle bereits erstellten Energieausweise gilt das Datum, welches auf dem Ausweis angegeben ist. Werden umfangreiche Sanierungen am Gebäude durchgeführt, ist der Energieausweis anzupassen.
Wer hat ein Recht auf Vorlage eines Energieausweises?
Jedem Miet- und Kaufinteressierten einer Wohnung, eines Wohn- oder
Nichtwohngebäudes muss der Energieausweis in Immobilienanzeigen sowie bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden. Des Weiteren ist der Energieausweis bei der Vermietung bzw. beim Verkauf im Original oder in Kopie zu übergeben. Bei Neubauten müssen die Bauverantwortlichen sicher stellen, dass der Energieausweis unverzüglich nach Fertigstellung des Gebäudes übergeben wird.
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre zum Download.