Stadt Essen

Neue Richtlinie zur Förderung von Gebäudemodernisierungen gilt seit 1. Juli 2024

Seit dem 1. Juli 2024 gilt eine neue Richtlinie zur Förderung von energetischen Gebäudemodernisierungen. Der Rat der Stadt Essen hatte diese in seiner Mai-Sitzung beschlossen. Mit dem Förderprogramm für energetische Modernsierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden werden Essener Immobilienbesitzer*innen bereits seit dem Sommer 2023 bei energetischen Sanierungsmaßnahmen an ihren Immobilien unterstützt.

Hintergrund der aktuellen Anpassungen sind unter anderem Überarbeitungen der Förderstrukturen für die energetische Gebäudemodernisierung durch die Bundesregierung, die bereits zum Anfang dieses Jahres umgesetzt wurden. Um in diesem Zusammenhang weiterhin das synergetische Zusammenwirken zu gewährleisten, ergaben sich für die städtischen Richtlinie entsprechende Änderungsbedarfe. Zusätzliche Anpassungsbedarfe bei der Förderung durch die Stadt Essen sind auf veränderte Rahmenbedingungen, etwa zur Kommunalen Wärmeplanung, und auf Erfahrungen und Erkenntnissen in der bisherigen Bearbeitung der vorherigen Förderrichtlinie zurückzuführen.

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